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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1992 - 2 WD 41.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4208
BVerwG, 15.01.1992 - 2 WD 41.91 (https://dejure.org/1992,4208)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 2 WD 41.91 (https://dejure.org/1992,4208)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 2 WD 41.91 (https://dejure.org/1992,4208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Sexuelle Annäherung eines Stabsoffiziers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 227
  • NVwZ 1992, 986 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 426
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.07.1991 - 2 WD 5.91

    Homosexualität in der Bundeswehr - Sperrwirkung im disziplinargerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1992 - 2 WD 41.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 -) kann homosexuelles Verhalten in der Bundeswehr nicht toleriert werden.
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller …

    Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um ein unmittelbares Vorgesetztenverhältnis handelt, der Täter jedoch im Dienst Vorgesetzter, kraft seines Dienstgrades gegenüber dem jeweiligen Opfer ist (vgl. Urteil vom 15. Januar 1992 BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 2 WD 33.94

    Homosexuelle Belästigung eines Kameraden als Verstoß gegen die …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (urteile vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <BVerwGE 93, 227> und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -) kann homosexuelles Verhalten in der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 93, 227 [229]) ist schon der Versuch eines Soldaten in Vorgesetztenstellung, zu Untergebenen homosexuelle Kontakte anzuknüpfen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, weil hierdurch das notwendige Vertrauen in seine moralische Integrität Schaden nimmt oder gar zerstört wird und das Zusammenleben in der Truppe sowie deren inneres Gefüge auf vielfältige Weise empfindlich gestört werden können.

    Das Verhalten des Soldaten wiegt wesentlich schwerer als das, welches der Senat in der Sache BVerwG 2 WD 41.91 (BVerwGE 93, 227 [ff.]) zu würdigen hatte, weil im vorliegenden Fall der Soldat durch Onanieren sexuelle Handlungen an sich sowie durch Berühren des Penis des Gefreiten K. über dessen Hose sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen hatte, und er darüber hinaus den Zeugen aufforderte, ebenfalls die Hose herunterzulassen und zu onanieren.

  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG NZWehrr 1993, 34 [f.]) ist schon der Versuch eines Soldaten in Vorgesetztenstellung, mit Untergebenen homosexuelle Kontakte anzuknüpfen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, weil hierdurch das notwendige Vertrauen in seine moralische Integrität Schaden nimmt oder gar zerstört wird und das Zusammenleben in der Truppe sowie deren inneres Gefüge auf vielfältige Weise empfindlich beeinträchtigt werden können.

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als …

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich - wie hier in den meisten Fällen - um ein unmittelbares Vorgesetztenverhältnis (§ 1 VorgV) handelt und der Täter Disziplinarvorgesetzter der jeweiligen Betroffenen ist, gilt jedoch auch dann, wenn der Täter gegenüber dem Opfer innerhalb umschlossener militärischer Anlagen Vorgesetzter auf Grund seines Dienstgrades ist (§ 4 Abs. 3 VorgV); dies war hier der Fall, als die Zeugin Ha. nach ihrer Versetzung die Inspektion wegen fehlender Personalunterlagen noch einmal aufsuchte und dabei erneut dem früheren Soldaten begegnete (vgl. Urteil vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94

    Angemessenheit der Herabsetzung des Dienstgrades als Disziplinarmaßnahme - …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143> und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG NZWehrr 1993, 34 [f.]) ist schon der Versuch eines Soldaten in Vorgesetztenstellung, zu untergebenen homosexuelle Kontakte anzuknüpfen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, weil hierdurch das notwendige Vertrauen in seine moralische Integrität Schaden nimmt oder gar zerstört wird und das Zusammenleben in der Truppe sowie deren inneres Gefüge auf vielfältige Weise empfindlich gestört werden können.

  • BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98

    Strafanzeige gegen einen Soldaten wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [ff.]>) ist schon der Versuch eines Soldaten in Vorgesetztenstellung, mit Untergebenen homosexuelle Kontakte anzuknüpfen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, weil hierdurch das notwendige Vertrauen in seine moralische Integrität Schaden nimmt oder gar zerstört wird und das Zusammenleben in der Truppe sowie deren inneres Gefüge - erst recht an Bord von Schiffen - auf vielfältige Weise empfindlich beeinträchtigt werden kann.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93

    Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener - …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 93, 143; Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N. und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.
  • BVerwG, 11.06.1993 - 2 WDB 2.93

    Wehrrechtliche Ausgestaltung des Disziplinarverfahrens gegen einen …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143 [BVerwG 30.07.1991 - 2 WD 5.91]> und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.
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