Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1994 - 2 WD 42.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Außerdienstliches Verkehrsdelikt als schwerwiegendes dienstliches Vergehen - Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten eines Soldaten durch ein privates strafrechtliches Vergehen - Berücksichtigung von Tatfestellungen und Schuldfeststellungen in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 13.09.1993 - 3 VL 7/93
- BVerwG, 10.03.1994 - 2 WD 42.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung
Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 WD 42.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.10.1993 - 2 WD 20.93
Soldat - Körperliche und geistige Mängel - Kraftfahrzeug - Straßenverkehr
Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 2 WD 42.93
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 27.09.1994 - 2 WD 21.94
Unfallflucht durch einen Soldaten - Verlassen der Unfallstelle ohne Einhaltung …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]>, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 WD 42.93 - jeweils m.w.N.).
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