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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9383
BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96 (https://dejure.org/1997,9383)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 2 WD 42.96 (https://dejure.org/1997,9383)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 2 WD 42.96 (https://dejure.org/1997,9383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung eines Untergebenen - Grundsatz "in dubio pro reo" - Herabsetzen des Dienstgrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Des weiteren hat er dadurch den Zeugen der Gefahr disziplinarer Ermittlung und Maßregelung ausgesetzt und somit seine Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG verletzt; da W. dem Soldaten als Führer des Nachkommandos unterstellt war, war es dessen Aufgabe, ihn im Rahmen der Fürsorgepflicht vor Dienstpflichtverletzungen und der Gefahr einer disziplinaren Ahndung zu bewahren (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]> und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - <NZWehrr 1996, 33 = ZBR 1996, 57>).

    Die Bundeswehr ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Soldaten beim Umgang mit öffentlichem Gut in hohem Maße angewiesen, weil eine lückenlose Kontrolle eines jeden einzelnen Soldaten nicht möglich ist (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - m.w.N.).

    Ein Tatmilderungsgrund kann weder in der Geringwertigkeit der verbrauchten bundeswehreigenen Bremsflüssigkeit gesehen werden noch darin, daß der Soldat nur vergleichsweise kurzzeitig auf Bundeswehrangehörige für private Zwecke zurückgreifen wollte (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 und vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 4.96 -).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die sich der Soldat zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 - NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die sich der Soldat zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 - NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Nach Nr. 133 Satz 1 ZDv 20/7 soll u.a. während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens der Betroffene nicht gefördert werden, was nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 20.96, 21.96 - auch für förderliche Verwendungsentscheidungen gilt.
  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Die Öffentlichkeit hätte auch kein Verständnis, wenn die für den Verfassungsauftrag der Bundeswehr bereitgestellten Steuergelder nicht ausschließlich für dienstliche Zwecke, sondern auch für private Interessen verwendet würden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Diese für die Personalplanung und -führung nachteilige Auswirkung seines Dienstvergehens muß sich der Soldat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erschwerend zurechnen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - ).
  • BVerwG, 13.06.1989 - 2 WD 2.89

    Versuch einer Straftat - Vollendetes Dienstvergehen - Soldat - …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Dabei ist es für die rechtliche Wertung unerheblich, daß es zur Reparatur bzw. Neuerstellung einer Bremsleitung durch die unterstellten Soldaten tatsächlich nicht gekommen ist; denn schon ein derartiger Versuch verstößt gegen die Dienstpflichten (vgl. Urteil vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88

    Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug - …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Des weiteren hat er dadurch den Zeugen der Gefahr disziplinarer Ermittlung und Maßregelung ausgesetzt und somit seine Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG verletzt; da W. dem Soldaten als Führer des Nachkommandos unterstellt war, war es dessen Aufgabe, ihn im Rahmen der Fürsorgepflicht vor Dienstpflichtverletzungen und der Gefahr einer disziplinaren Ahndung zu bewahren (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]> und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - <NZWehrr 1996, 33 = ZBR 1996, 57>).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Das gilt nicht nur für die tatsächliche Inanspruchnahme dienstlichen Materials, sondern - ähnlich wie bei einem Betrugsversuch zu Lasten des Dienstherrn (vgl. Urteil vom 20. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 21.95 -) - auch dann, wenn ein Soldat lediglich versucht, sich auf Kosten des Dienstherrn durch Inanspruchnahme dienstlichen Materials oder dienstlicher Leistungen zu bereichern.
  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96
    Ein Tatmilderungsgrund kann weder in der Geringwertigkeit der verbrauchten bundeswehreigenen Bremsflüssigkeit gesehen werden noch darin, daß der Soldat nur vergleichsweise kurzzeitig auf Bundeswehrangehörige für private Zwecke zurückgreifen wollte (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 und vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 4.96 -).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96

    Verwendung eines Soldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

    Rn. 110 Der Soldat muss sich als negative Auswirkungen seines Dienstvergehens auch die durch sein Fehlverhalten verursachten zusätzlichen Maßnahmen seines Dienstherrn im Bereich der Personalplanung zurechnen lassen (vgl. Urteile vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - NZWehrr 1996, 260, vom 23. April 1997 - BVerwG 2 WD 42.96 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 29 und vom 11. Juni 2002 - BVerwG 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51 = NZWehrr 2003, 122).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten …

    Erschwerend fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - und vom 23. April 1997 - BVerwG 2 WD 42.96 -) ferner ins Gewicht, dass das dem Soldaten vorgeworfene Fehlverhalten zur Ablösung von seinem Dienstposten geführt und damit nachteilige Auswirkungen auf die Personalplanung und -führung verursacht hat.
  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der …

    Schließlich ist erschwerend zu berücksichtigen, dass der frühere Soldat umgehend von seinem Dienstposten, auf den er durch besondere Ausbildung und Personalplanung vorbereitet worden war, abgelöst werden musste, wodurch dem Dienstherrn weitere Nachteile entstanden sind (vgl. Urteile vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - und vom 23. April 1997 - BVerwG 2 WD 42.96 -).
  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende …

    Taterschwerend fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 10. Juli 1996 BVerwG 2 WD 5.96 und vom 23. April 1997 BVerwG 2 WD 42.96) ferner ins Gewicht, dass das dem früheren Soldaten vorgeworfene Fehlverhalten zur Ablösung von seiner Dienststellung als Ausbildungsfeldwebel und Gruppenführer an der HUS führte und damit nachteilige Auswirkungen auf die Personalplanung und -führung verursachte.
  • BVerwG, 09.07.2009 - 2 WD 25.08
    Rn. 46 Soweit der Senat in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 9.07 - ) die früher vertretene Ansicht (vgl. dazu u.a. Urteile vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 - BVerwGE 103, 275 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 6 = NZWehrr 1996, 33, vom 28. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 4.96 - und vom 23. April 1997 - BVerwG 2 WD 42.96 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 29) aufgegeben und sich nunmehr der Rechtsprechung des - für das Beamtendisziplinarrecht zuständigen - 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - BVerwGE 93, 314) angeschlossen hat, wirkt sich dies vorliegend nicht zu Gunsten des Soldaten aus.
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