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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2003 - 2 WD 45.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22284
BVerwG, 08.05.2003 - 2 WD 45.02 (https://dejure.org/2003,22284)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2 WD 45.02 (https://dejure.org/2003,22284)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2 WD 45.02 (https://dejure.org/2003,22284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    SG § 17 Abs. 2 Satz 2; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; StGB § 163
    Eidliche Falschaussage; Dienstgradherabsetzung.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …

    Dies kann den früheren Soldaten aber nicht entlasten, denn es war nicht sein Verdienst, dass die gerichtliche Beweiswürdigung aufgrund anderer zur Verfügung stehender Beweismittel ein Fehlurteil verhinderte (…vgl. dazu Urteile vom 13. Dezember 1972 a.a.O. und vom 8. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 45.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 5).

    Die Dienstgradherabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad bildet deshalb bei einer vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage für den Senat den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. auch Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 45.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 5).

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 42.02

    In dubio pro reo; nicht zeitgerechte Rückkehr vom Ausgang; Gehorsamspflicht; …

    28 Der durch das in Rede stehende Fehlverhalten in den Augen eines den Sachverhalt objektiv und vorurteilsfrei wertenden Betrachters (vgl. zu diesem Maßstab u.a. das Urteil vom 6. Mai 2003 BVerwG 2 WD 29.02 m.w.N.) begründete allgemeine Verlust des Vertrauens in die persönliche und dienstliche Integrität des Soldaten kann angesichts der Schwere der Verfehlungen durch eine ansonsten tadelfreie Führung des früheren Soldaten nicht in einer Weise ausgeräumt werden, die ein Absehen von einer Dienstgradherabsetzung rechtfertigen könnte (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 BVerwG 2 WD 45.02 ).
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