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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10149
BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89 (https://dejure.org/1990,10149)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1990 - 2 WD 46.89 (https://dejure.org/1990,10149)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 2 WD 46.89 (https://dejure.org/1990,10149)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe - Disziplinargerichtliche Verurteilung zur Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten - Angemessenheit der verhängten Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienstverhältnis als ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    Da die Berufung des Soldaten in vollem Umfang erfolglos war, waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren etwa erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 16.05.1984 - 2 WD 51.83

    Verletzung der Pflicht eines Soldaten zum treuem Dienen - Pflicht zur …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 16. Mai 1984 - 2 WD 51/83 - m.w.N., vom 19. Mai 1988 - 2 WD 70/87 - und vom 24. Juni 1988 - 2 WD 8/88).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82

    Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    War aber das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte, als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78

    Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfähigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; BVerwG Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 - vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - Dok Ber Ausgabe B 1982, 119, 122).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81

    Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfähigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; BVerwG Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 - vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - Dok Ber Ausgabe B 1982, 119, 122).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 WD 70.87

    Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zu treuem Dienen - Pflicht …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    Demgemäß trifft einen solchen Soldaten nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (vgl. Urteile vom 16. Mai 1984 - 2 WD 51/83 - m.w.N., vom 19. Mai 1988 - 2 WD 70/87 - und vom 24. Juni 1988 - 2 WD 8/88).
  • BVerwG, 22.02.1983 - 2 WD 40.82

    Entziehung der Verpflichtung zum Wehrdienst - Fahnenflucht als Dienstvergehen - …

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
    War aber das Hemmungsvermögen des Soldaten bei Begehung der Taten im Sinne des § 21 StGB so herabgesetzt, daß er dem Drang, aus der Krisensituation fortzulaufen, erheblich weniger widerstehen konnte, als ein Durchschnittssoldat, so mußte das dadurch geminderte Maß der Schuld bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 54 Abs. 5 i.V.m. § 34 Abs. 1 WDO berücksichtigt werden (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1983 - 2 WD 40/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82).
  • BVerwG, 25.03.1992 - 2 WD 5.92

    Herabsetzung des Dienstgrades wegen des Dienstvergehens des Fernbleibens vom …

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bei kürzerer eigenmächtiger Abwesenheit auf eine Dienstgradherabsetzung, unter Umständen in einen Mannschaftsdienstgrad, bei Fahnenflucht, längerdauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit regelmäßig auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (vgl. Urteile vom 6. März 1990 - BVerwG 2 WD 36.89 - <BVerwGE 86, 258 = NZWehrr 1991, 76> und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 46.89 - jeweils m.w.N.).
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