Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 47.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit in Vorgesetztenstellung - Unterschlagung von Bundeswehreigentum - Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen - Verstoß gegen die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich - ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 28.08.1985 - M 4 VL 4/85
- BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 47.85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 47.85
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlte es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83
Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 47.85
Ebenso wie bei der Veruntreuung dienstlicher Gelder durch einen Rechnungsführer (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WO 35/82 - m.w.N.) oder beim Zugriff eines Munitionsunteroffiziers auf die ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition (BVerwGE 76, 73) berührte dieses Versagen die Grundlage des Dienstverhältnisses selbst mit der Folge, daß hier die härteste der im Katalog des § 54 Abs. 1 WDO genannten Disziplinarmaßnahmen, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu wählen gewesen wäre.
- BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - …
Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann. - BVerwG, 19.02.1991 - 2 WD 31.90
Verletzung der Pflicht zu treuem Dienen - Verletzung der Pflicht zum Gehorsam - …
Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), oder der Verpflegungsgruppenführer, der Verpflegungsmittel der Bundeswehr für ein von Kameraden veranstaltetes Essen abgezweigt hat (BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen konnte. - BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96
Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen …
Der frühere Soldat war hier ebenso wie ein Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (Urteil vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N.), ein Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), ein Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (Urteil vom 9. April 1986 - BVerwG 2 WD 47.85 -), oder ein Verpflegungsgruppenführer, der Verpflegungsmittel der Bundeswehr für ein von Kameraden veranstaltetes Essen abgezweigt hat (BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86]), an sich dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme die Entfernung aus dem Dienstverhältnis durchaus in Betracht gekommen wäre. - BVerwG, 09.06.1988 - 2 WD 65.87
Diebstahl von Ausrüstungsgegenständen der Bundeswehr - Diebstahl von …
Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".