Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91, 2 WD 47.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ernennung eines Soldaten unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zum Obergefreiten UA - Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens durch Verfügung des Befehlshabers im Wehrbereich V wegen Schuldigerklärung i.R. eines Dienstvergehens - ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88
Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Die darin liegende Härte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Hohe seiner Dienst- und Versorgungsbezüge aufs Spiel setzt (Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>; Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -). - BVerwG, 12.03.1985 - 2 WD 38.84
Dienstvergehen - Leichtfertiges Schuldenmachen - Soldat
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Leichtfertiges Schuldenmachen wird jedoch dann disziplinarrechtlich bedeutsam, wenn die vertraglich vereinbarte Abwicklung nach den Umständen voraussehbar gestört wird (Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 = NZWehrr 85, 246>). - BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90
Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Die darin liegende Härte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Hohe seiner Dienst- und Versorgungsbezüge aufs Spiel setzt (Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>; Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -).
- BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85
Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung - …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.] m.w.N.>) außerdienstliche Verfehlungen eines Portepee-Unteroffiziers gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt. - BVerwG, 14.08.1969 - II D 14.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Ebensowenig verletzt er Dienstpflichten, wenn er sich lediglich als schlechter Schuldner erweist und eingegangene Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt (Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 - vgl. Urteil vom 14. August 1969 - BVerwG 2 D 14.69 - <BVerwGE 33, 327 [BVerwG 14.08.1969 - II D 14.69] [329]>). - BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84
Unberechtigte Teilnahme an der Truppenverpflegung - Rückstand mit der Zahlung der …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1991 - 2 WD 19.91
Ebensowenig verletzt er Dienstpflichten, wenn er sich lediglich als schlechter Schuldner erweist und eingegangene Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt (Urteil vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 - vgl. Urteil vom 14. August 1969 - BVerwG 2 D 14.69 - <BVerwGE 33, 327 [BVerwG 14.08.1969 - II D 14.69] [329]>).
- BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -, vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261> und vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 - jeweils m.w.N.) stellt bereits das sogenannte leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar. - BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N., vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger Verbindlichkeiten eingehen, insbesondere Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und dabei, ohne ein Dienstvergehen zu verüben, die Grenzen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten überschreiten. - BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.]> m.w.N. und vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 -) kann ein Soldat in der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit wie jeder andere Staatsbürger auch Darlehen aufnehmen, Ratenzahlungsgeschäfte abschließen und sonstige Verbindlichkeiten eingehen. - BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93
Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. August 1984 - BVerwG 2 WD 9.84 -, vom 12. März 1985 - BVerwG 2 WD 38.84 - <BVerwGE 76, 350 [f.] = NZWehrr 1985, 246>, vom 31. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 47.89, 19.91 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - <NZWehrr 1992, 261>) stellt bereits das leichtfertige Schuldenmachen eine ernstzunehmende Dienstpflichtverletzung dar.
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