Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung - Dienstgradherabsetzung
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 12.07.1990 - M 2 VL 1/90
- BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 93, 34
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12
Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe; …
Die Höhe des verursachten Schadens im unteren vierstelligen Eurobereich verleiht dem Fehlverhalten noch nicht den für die Verhängung der Höchstmaßnahme notwendigen Schweregrad (vgl. Urteile vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - BVerwGE 93, 34 und vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - BVerwGE 103, 172 ). - BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die …
Rn. 57 Die Höhe des verursachten Schadens im unteren vierstelligen Eurobereich verleiht dem Fehlverhalten noch nicht den für die Entfernung aus dem Dienst notwendigen Schweregrad (vgl. Urteile vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - BVerwGE 93, 34 und vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - BVerwGE 103, 172). - BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95
Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum
Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung wiederholt in vergleichbaren Fällen eines Zugriffs auf Gelder, die einer Kameradengemeinschaft in Form eines rechtsfähigen Vereins oder einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts zustanden, eine Degradierung jeweils vom Oberfeldwebel zum Stabsunteroffizier als gebotene und angemessene Ahndung des Dienstvergehens angesehen, und zwar auch dann, wenn keine Milderungsgründe in der Tat gegeben waren, während er die Verhängung der Höchstmaßnahme trotz der im Einzelfall gegebenen Erschwerungsgründe jeweils nicht in Betracht gezogen hat (vgl. Urteile vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [f.]> und vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 -).
- BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>; m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können. - BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 8.03
Griff in die Kameradenkasse; Unteroffizierskasse; Unterschlagung; Mitverschulden …
In den Fällen eines Zugriffs durch einen Oberfeldwebel auf Gelder, die einer Kameradengemeinschaft zustanden, hat der Senat eine Degradierung jeweils zum Stabsunteroffizier als gebotene und angemessene Disziplinarmaßnahme angesehen, und zwar auch dann, wenn keine Milderungsgründe in der Tat gegeben waren, während er die Verhängung der Höchstmaßnahme trotz im Einzelfall gegebener Erschwerungsgründe jeweils nicht in Betracht gezogen hat (vgl. Urteile vom 31. Januar 1991 BVerwG 2 WD 48.90 und vom 17. Mai 1995 BVerwG 2 WD 5.95 m. w. N.). - BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01
Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für …
Zu den sonstigen Rechten, die zu achten sind, zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die materiellen Rechte eines Kameraden wie Eigentum, Besitz sowie alle durch die Rechtsordnung geschützten Interessen, damit auch das Vermögen eines Kameraden (Urteile vom 2. Februar 1979 - BVerwG 2 WD 98.78 -, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 -, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 -) bzw. einer Gemeinschaft von Kameraden (Urteile vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 -). - BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90
Diebstahl als vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft und zu …
Dementsprechend hat nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203 f.; BVerwG Urteil vom 31. Januar 1991 - 2 WD 48/90 - m.w.N.) für ein derartiges Versagen die Herabsetzung des Soldaten bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein; besondere Erschwerungsgründe können sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten. - BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 7. August 1985 - BVerwG 2 WD 13.85 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 -, vom 26. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 8.90 - <BVerwGE 86, 314 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 11. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 45.93 - und vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwernisgründe auch eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können. - BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98
Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Diebstahls - Verstoß gegen …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> -, vom 7. September 1994 - BVerwG 2 WD 15.94 - und vom 28. März 1996 - BVerwG 2 WD 1.96 -) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können. - BVerwG, 10.02.1993 - 2 WD 25.92
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Urkundenfälschung und Betrugs - …
Dementsprechend hat nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>, vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 93, 34 [BVerwG 31.01.1991 - 2 WD 48/90] [f.]> und vom 7. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 2.92 - <NZWehrr 1992, 259> - jeweils m.w.N.) für ein derartiges Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit die Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein. - BVerwG, 11.05.1994 - 2 WD 45.93
Fortgesetzter Betrug durch einen Soldaten zu Lasten eines Kameraden als …
- BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90
Außerdienstliche Verfehlungen eines Vorgesetzten gegen Eigentum und Vermögen von …
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