Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im außerdienstlichen Bereich - Verschärfte Haftung des Vorgesetzten - Anstiftung zum Meineid als schwerwiegendes Dienstvergehen für einen ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 28.07.1983 - S 6 VL 11/83
- BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83
Welche Bedeutung aber wahrheitsgemäßen Bekundungen von Soldaten zukommt, zeigt die in keinem anderen Pflichtenkatalog ausdrücklich aufgenommene Bestimmung des § 13 Abs. 1 SG (vgl. BVerwGE 46, 41, 44) [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30/72].Die Regelmaßnahme für ein so schwerwiegendes Dienstvergehen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats die disziplinare Höchstmaßnahme der Entfernung aus den Dienstverhältnis, von der nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe abgesehen werden kann (vgl. BVerwGE 33, 155, 157 [BVerwG 15.05.1968 - I D 44/67]; 46, 41, 43 f. [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30/72]).
- BGH, 22.10.1963 - 1 StR 397/63
Übersehen der Möglichkeit zur Strafmilderung - Nichtbeachtung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 113) könnten diese mildernden Umstände einem Teilnehmer nicht zugute kommen.Der Berufung ist zuzugeben, daß dem Soldaten als Anstifter die Verurteilung seiner Kameraden nur zu einem minder schweren Fall des Meineids (§ 154 Abs. 2 StGB) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls nicht zugute kommen kann, weil er darauf keinen Einfluß hatte, daß sie unzulässigerweise vereidigt wurden (so BGHSt 19, 113;… a.A. Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. Vorbem. §§ 153ff. RdNr. 24).
- BVerwG, 15.05.1968 - I D 44.67
Auszug aus BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83
Die Regelmaßnahme für ein so schwerwiegendes Dienstvergehen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats die disziplinare Höchstmaßnahme der Entfernung aus den Dienstverhältnis, von der nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe abgesehen werden kann (vgl. BVerwGE 33, 155, 157 [BVerwG 15.05.1968 - I D 44/67]; 46, 41, 43 f. [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30/72]).
- BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …
b) Der Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Staatsbediensteten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaß-nahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - m. w. N., vom 26. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 30.79 - und vom 15. Mai 1984 - BVerwG 2 WD 49.83 -). - BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des …
2 Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Soldaten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 BVerwG 2 WD 30.72 m.w.N., vom 26. Februar 1980 BVerwG 2 WD 30.79 , vom 15. Mai 1984 BVerwG 2 WD 49.83 und vom 16. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 ).
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