Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Wahrung der Achtungswürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit im außerdienstlichen Bereich - Zu berücksichtigende Umstände bei der Bemessung von Art und Maß einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90
Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).Hätte er dagegen unmittelbar nach dem Unfallgeschehen mit seinem PKW den Unfallort verlassen, hätte sich die Ermittlung des Täters und seiner Beteiligung am Unfallgeschehen wesentlich schwieriger gestaltet (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - ).
- BVerwG, 26.10.1993 - 2 WD 20.93
Soldat - Körperliche und geistige Mängel - Kraftfahrzeug - Straßenverkehr
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Die Art und Weise, wie ein Soldat am Straßenverkehr teilnimmt, läßt Rückschlüsse auf seine charakterliche Zuverlässigkeit, auf sein Verantwortungsbewußtsein und auf seine moralische Integrität zu und ist daher dienstrechtlich relevant (stRspr.: vgl. Urteile vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 9.90 - und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - <BVerwGE 103, 32, 35 = NZWehrr 1994, 79 >).Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).
- BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
Disziplinarmaßnahmen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).Er hat dadurch Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und seinem Verantwortungsbewußtsein geweckt (Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -).
- BVerwG, 15.11.1974 - II WD 35.74
Verkehrsunfallflucht eines Soldaten - Beeinträchtigung des Ansehens der …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Kenntnisnahme dieses Personenkreises von dem Vorfall überhaupt geeignet war, eine Ansehensminderung der Bundeswehr herbeizuführen; denn jedenfalls liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, daß in diesem Bereich eine solche Folge tatsächlich eingetreten ist (vgl. Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 2 WD 35.74 -). - BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Milderungsgründe in der Tat sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] > m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen. - BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ). - BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86
Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ). - BVerwG, 04.10.1988 - 2 WD 7.88
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Hätte er dagegen unmittelbar nach dem Unfallgeschehen mit seinem PKW den Unfallort verlassen, hätte sich die Ermittlung des Täters und seiner Beteiligung am Unfallgeschehen wesentlich schwieriger gestaltet (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - ). - BVerwG, 25.07.1990 - 2 WD 9.90
Disziplinarrechtliche Folgen der Verkehrsunfallflucht eines Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99
Die Art und Weise, wie ein Soldat am Straßenverkehr teilnimmt, läßt Rückschlüsse auf seine charakterliche Zuverlässigkeit, auf sein Verantwortungsbewußtsein und auf seine moralische Integrität zu und ist daher dienstrechtlich relevant (stRspr.: vgl. Urteile vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 9.90 - und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - <BVerwGE 103, 32, 35 = NZWehrr 1994, 79 >).
- BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06
Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; …
Rn. 36 Der Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205) von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme auch dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in den Umständen der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhalts eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegeben waren. - BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05 Rn. 50 Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205) bei einer außerdienstlichen Unfallflucht von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme nur dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in den Umständen der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhaltes gegeben waren.
- BVerwG, 06.12.2000 - 2 WD 39.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unfallflucht - Verletzung der …
Der Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7/88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - <ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205>) von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhalts einer Unfallflucht gegeben waren.
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