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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3205
BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85 (https://dejure.org/1986,3205)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1986 - 2 WD 51.85 (https://dejure.org/1986,3205)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1986 - 2 WD 51.85 (https://dejure.org/1986,3205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kameradendiebstahl eines Soldaten - Vorgesetztenstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 186
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85
    Im Einzelfall können jedoch einerseits besondere Milderungsgründe eine mildere Maßnahme rechtfertigen, gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten (BVerwGE 73, 203, 204 [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81] m.w.N., BVerwG Urteil vom 23. Januar 1986 - 2 WD 26/85).

    Denn nur eine hervorragende Dienstleistung, für die hier jedoch nichts dargetan ist, vermag unter Umständen die in den Folgen der Tat erkennbaren Erschwernisgründe auszugleichen (BVerwGE 73, 203, 205) [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81].

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85
    Bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel eines Soldaten fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine völlige oder teilweise Überbürdung der notwendigen Auslagen des Soldaten auf den Bund (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 23.01.1986 - 2 WD 26.85

    Beförderungsverbot für die Dauer eines Jahres wegen ehewidriger Beziehungen zur …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85
    Im Einzelfall können jedoch einerseits besondere Milderungsgründe eine mildere Maßnahme rechtfertigen, gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten (BVerwGE 73, 203, 204 [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81] m.w.N., BVerwG Urteil vom 23. Januar 1986 - 2 WD 26/85).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau …

    Demgegenüber stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Für die disziplinare Würdigung macht es dabei keinen Unterschied, ob der Täter mehrere Kameraden jeweils einmal oder denselben Kameraden bzw. dieselbe Kameradengemeinschaft wiederholt schädigt; insoweit ist vielmehr die Wiederholung der Tat, mithin die Intensität des Fehlverhaltens bestimmend (vgl. Urteil vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - ).
  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.86 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125 = ZBR 1995, 198>, vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [BVerwG 25.01.1996 - 2 WD 24/95] = NZWehrr 1996, 257> jeweils m.w.N.) stellt der Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden ein so schwerwiegendes Versagen dar, daß grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe die Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von …

    Der Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden stellt nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 >, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 -, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165 >, jeweils m.w.N.), ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass für dessen Ahndung grundsätzlich die Herabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 2 WD 5.88

    Ordnungsgemäß eingeleitetetes sachgleiches disziplinargerichtliches Verfahren …

    Im Einzelfall können jedoch einerseits besondere Milderungsgründe eine mildere Maßnahme rechtfertigen, gewichtige Erschwerungsgründe andererseits eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten (BVerwGE 73, 203 f. m.w.N.; BVerwG Urteile vom 23. Januar 1986 - 2 WD 26/85 - und vom 10. April 1986 - 2 WD 51/85).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen seiner Kameraden ein so schwer wiegendes Dienstvergehen dar, dass seine Herabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe seine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
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