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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18301
BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99 (https://dejure.org/2000,18301)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2000 - 2 WD 51.99 (https://dejure.org/2000,18301)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 2 WD 51.99 (https://dejure.org/2000,18301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Treuepflicht und die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht zur Achtungswahrung und Vertrauenswahrung im Dienst eines Soldaten durch unzutreffende Angaben in Reisekostenrechnungen - Nicht vorsätzlicher Verstoß gegen die Dienstpflichten bei Handeln in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 >, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - < NZWehrr 1997, 210 > sowie Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>).

    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt dadurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76 > und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt dadurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76 > und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Denn der Dienstherr ist auf wahrheitsgemäße Angaben des Antragstellers angewiesen, weil in diesem Bereich die Fakten meist nicht nachzuprüfen sind oder ihre Kontrolle einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde; deshalb wird von jedem Antragsteller die Versicherung verlangt, dass seine Angaben in der Sache richtig sind (Urteil vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222] > und Beschluss vom 12. Oktober 1993 ).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 >, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - < NZWehrr 1997, 210 > sowie Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]> m.w.N.) ist es nicht entscheidend, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung seiner Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist - das wäre als Erschwernisgrund zu werten - es reicht schon aus, wenn sein Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 >, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - < NZWehrr 1997, 210 > sowie Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 >, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - < NZWehrr 1997, 210 > sowie Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - ).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige …

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 >, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 > und vom 28. Mai 1997 - BVerwG 2 WD 52.96 - < NZWehrr 1997, 210 > sowie Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27>).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen - …

  • BVerwG, 25.06.1985 - 2 WD 64.84

    Reisekostenbetrug eines Soldaten - Dienstvergehen - Reisekostenvergütung - …

  • BVerwG, 18.06.2026 - 2 WD 17.25

    Disziplinarmaßnahme bei Angriff auf einen Vorgesetzten und weiteren Straftaten

    Rn. 55 (7) Zu Gunsten des früheren Soldaten kann auch nicht angenommen werden, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hätte oder dass die Situation, in der er versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2000 - 2 WD 51.99 - NZWehrr 2001, 127 …und Beschluss vom 10. Dezember 2025 - 2 WD 36.25 - NVwZ 2026, 512 Rn. 23).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 2 WD 8.07

    Wahrheitspflicht; treues Dienen; Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot; …

    Gerade deshalb wird von jedem Antragsteller auch die ausdrückliche Versicherung verlangt, dass seine Angaben in der Sache richtig sind (Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - BVerwGE 86, 218 und vom 23. Mai 2000 - BVerwG 2 WD 51.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 36).

    Wenn ein Soldat in seinem Antrag auf Reisekostenvergütung außerdem die Richtigkeit seiner wahrheitswidrigen Angaben "pflichtgemäß", mithin unter Berufung auf seine Dienstpflichten, versichert hat, so ist diese Tatsache erschwerend zu berücksichtigen (Urteil vom 23. Mai 2000 a.a.O.).

    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt dadurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76 und vom 23. Mai 2000 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 05.08.2020 - 10 K 6654/17
    Rn. 69 Dazu BVerwG, 7. Dezember 2017 - 2 WD 5/17, Rn. 26 f. m.w.N. - juris (Das BVerwG hielt in dieser Entscheidung i.Ü. fest, dass der Trennungsgeldbetrug im Wiederholungsfall auch nach Ablauf der ersten vier Jahren zur Entfernung aus dem Dienst berechtigt); BVerwG, 27. August 2003 - 2 WD 5/03, Rn. 5 - juris; BVerwG, 23. Mai 2000 - 2 WD 51/99, Rn. 8 - juris; BVerwG, 12. Oktober 1993 - 2 WDB 15/92, Rn. 29 - juris; BVerwG, 26. Oktober 1990 - 2 WD 23/90, Rn. 6 - juris; BVerwG, 6. Mai 1988 - 2 WD 51/87 - juris.

    Rn. 71 Vgl. dazu BVerwG, 23. Mai 2000 - 2 WD 51/99, Rn. 9 - juris.

  • VG Göttingen, 10.12.2002 - 3 B 3341/02

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der …

    Denn ein Beamter, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen des Bundes leichtfertig (d. h. grob fahrlässig) unwahre Erklärungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Trennungsgeld abgibt, büßt dadurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.2000 - 2 WD 51.99 -, Buchholz 236.1 § 7 Nr. 36 S 51/52 ff.).

    Als solche Besonderheiten sind in der diziplinarrechtlichen Rechtsprechung ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.2000 - 2 WD 51.99 -, aaO S. 54).

  • BVerwG, 10.12.2025 - 2 WD 36.25

    Zurückweisung einer offensichtlich unbegründeten Berufung

    Rn. 23 Zugunsten des Soldaten kann nicht angenommen werden, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hätte oder dass die Situation, in der er versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2000 - 2 WD 51.99 - NZWehrr 2001, 127 ).
  • BVerwG, 10.02.2025 - 2 WDB 4.24

    Unverhältnismäßige Dauer einer Anordnung der hälftigen Einbehaltung von …

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2000 - 2 WD 51.99 - NZWehrr 2001 127 ).
  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in …

    Milderungsgründe in der Tat, die es rechtfertigen könnten, von der disziplinaren Höchstmaßnahme abzusehen, sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 >, vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - und vom 23. Mai 2000 - BVerwG 2 WD 51.99 - <ZBR 2001, 50> m.w.N.) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Umständen gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
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