Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02 |
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Wird zitiert von ... (30)
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Soweit eine Erweiterung in Betracht gezogen wird, bilden die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe einen Vergleichsmaßstab, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes pflichtmäßiges Verhalten von dem Beamten auch in Zukunft nicht erwartet werden kann (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -, vom 18. September 2003 - BVerwG 2 WD 3.03 - BVerwGE 119, 76 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBerB 2004, 178). - BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08
Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …
Rn. 24 b) Auch die Schuldfeststellungen und die rechtliche Würdigung des Fehlverhaltens durch die Truppendienstkammer sind hinreichend eindeutig und nicht widersprüchlich (vgl. dazu u.a. Urteile vom 1. Juli 2003 a.a.O. m.w.N. …und vom 10. Dezember 2008 - BVerwG 2 WD 8.08 - Rn. 11 f. m.w.N.;… Dau, a.a.O., § 120 Rn. 7 m.w.N.).Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der betreffende Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
"dass die schwierige wirtschaftliche, familiäre und gesundheitliche Situation von solchem Gewicht war, dass vom Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. zu diesem in der ständigen Rechtsprechung des Senats anerkannten 'Tatmilderungsgrund' u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83 , vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N. und vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 WD 2.05 -).
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 46 = DokBer 2004, 1> m.w.N. und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83, insoweit nicht veröffentlicht> und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N.).
- BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06
Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr; …
Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 29.08.2007 - 2 WD 14.06
Kameradschaft; "Griff in die Kameradenkasse"; Dienstgradherabsetzung um zwei …
Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - BVerwGE 103, 343 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83 und vom 1. Juli 2003 a.a.O. m.w.N.).
Sein Fehlverhalten erfolgte auch nicht unter Umständen, die es als unbedachte persönlichkeitsfremden Augenblickstat (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -) erscheinen lassen.
- BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit; …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06
Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens; …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. u.a. Urteile vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 m.w.N.). - BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05
Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der …
Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld des früheren Soldaten mindern würden, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - <BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 [insoweit nicht veröffentlicht]>, vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 64 [insoweit nicht veröffentlicht] m.w.N.> und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen; dazu zählen ferner auch ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - <BVerwGE 113, 128 [129 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83 [insoweit nicht veröffentlicht]> und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N.) und der Umstand, dass sich der Soldat bei seinem Fehlverhalten unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsge-bundenen Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages gegenübersah (vgl. dazu u.a. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 -
, vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - und vom 2. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 47.02 - ). - BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 46 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 19.04.2007 - 2 WD 7.06
Pflicht zum treuen Dienen; Fürsorgepflicht; Erteilung eines Befehls zu nicht …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - BVerwGE 113, 70 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 28 = NZWehrr 1997, 212 , vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - …und vom 4. Mai 2006 a.a.O. ) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 1. September 1997 - BVerwG 2 WD 13.97 - BVerwGE 113, 128 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 16 = NZWehrr 1998, 83, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N. und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2).
- BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04
Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
- BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06
Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht; …
- BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06
Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum; …
- BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05
Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß; …
- BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst; …
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
- BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell …
- BVerwG, 09.07.2009 - 2 WD 25.08
- BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05
Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung …
- BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05
Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention; …
- BVerwG, 13.06.2006 - 2 WD 1.06
Berufungsbeschränkung; volle Berufung; verspäteter Dienstantritt; Fälschung eines …
- BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03
Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an …
- BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06
Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.
- VG Ansbach, 25.11.2015 - AN 13b D 15.00460
Beamtenverhältnis, Disziplinarklage, Entfernung, Dienstvergehen, …
- BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12
Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann …
- BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03
Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund; …
- BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
- BVerwG, 22.05.2007 - 2 WD 13.06
- BVerwG, 02.06.2004 - 2 WDB 3.04
Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten im Zusammenhang mit einem gegen ihn …
- BVerwG, 22.01.2008 - 2 WD 26.06
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