Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Straßenverkehrsdelikte als Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 23.04.1987 - S 5 VI 4/87
- BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86
Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort stellt daher nach ständiger Rechstsprechung des Senats (BVerwG Urteile vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N. und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden kann, sondern ein Beförderungsverbot als Maßregelung erfordert.Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 1.84
Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Vorsätzliche Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - jeweils m.w.N.).Handelt es sich bei der fahrlässigen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt jedoch um einen Wiederholungsfall, so gewinnt diese Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 6. Dezember 1984 - 2 WD 35/84) dadurch erheblich an Bedeutung, daß es sich nicht mehr um eine Einzelerscheinung von Fehlverhalten handelt.
- BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Für eine Überbürdung der dem früheren Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 03.11.1981 - 2 WD 28.81
Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Wiederholungsfall - Soldat in …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes Entfernen vom …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort stellt daher nach ständiger Rechstsprechung des Senats (BVerwG Urteile vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N. und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden kann, sondern ein Beförderungsverbot als Maßregelung erfordert. - BVerwG, 06.12.1984 - 2 WD 35.84
Soldat in Vorgesetztenstellung - Einfache Disziplinarmaßnahmen - …
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Handelt es sich bei der fahrlässigen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt jedoch um einen Wiederholungsfall, so gewinnt diese Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 6. Dezember 1984 - 2 WD 35/84) dadurch erheblich an Bedeutung, daß es sich nicht mehr um eine Einzelerscheinung von Fehlverhalten handelt. - BVerwG, 26.06.1974 - II WD 49.73
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; 73, 287 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80]; BVerwG Urteile vom 20. November 1980 - 2 WD 12/80 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 1/84 - und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.1987 - 2 WDB 8.87
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Auf die dagegen eingelegte Beschwerde des früheren Soldaten, die zur Begründung der Berufung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rügte sowie die Dienstgradherabsetzung als unangemessen bezeichnete, weil die Gesamtumstände des Falles, insbesondere die Schwere der einzelnen Vergehen, die verhängte Maßnahme nicht rechtfertigen könnten, hat der Senat mit Beschluß vom 31. Juli 1987 - 2 WDB 8/87 - dem früheren Soldaten wegen Versäumung der Frist zur Einlegung einer ordnungsgemäß begründeten Berufung gegen das Kammerurteil Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
- BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …
Da es sich um eine Wiederholungstat handelt, hat die Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats erhebliches disziplinares Gewicht (vgl. Urteile vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m. w. N. und vom 24. September 1996 - BVerwG 2 WD 16.96 -), das sich zum Nachteil des Soldaten im Sinne einer Maßnahmeverschärfung auswirken muss, und zwar insbesondere deswegen, weil der Soldat als Vorgesetzter nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. - BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 39.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen fahrlässiger Schädigung eines anderen …
Ferner habe das Truppendienstgericht in seiner Entscheidung nicht die erheblichen Unterschiede zwischen der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - und dem vorliegenden Fall berücksichtigt.Das unerlaubte Sich-Entfernen eines Soldaten vom Unfallort stellt daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es im Regelfall nur mit einem Beförderungsverbot angemessen geahndet werden kann (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m.w.N.).
Handelt es sich bei der vorsätzlichen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt um einen Wiederholungsfall, so gewinnt diese Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m.w.N.) eben dadurch erheblich an Gewicht.
- BVerwG, 24.09.1996 - 2 WD 16.96
Disziplinarverfahren gegegn Soldaten wegen Bedrohung und wegen vorsätzlicher …
Dieser Umstand verleiht der Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein erhebliches disziplinares Gewicht (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m.w.N.). - BVerwG, 12.10.1994 - 2 WD 13.94
Dienstvergehen eines Soldaten durch außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - …
Handelt es sich bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt um einen Wiederholungsfall, so gewinnt diese Pflichtwidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WD 52.87 - m.w.N.) eben dadurch erheblich an Gewicht.
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