Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Soldaten zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten - Verschärfte Haftung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung - Nötigung unter Verwendung einer Waffe als Dienstvergehen - Nötigung einer Frau zum Einsteigen in den Pkw eines Soldaten - Teilnahme ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 14.09.1983 - 6 VL 12/83
- BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83
Bei ihm hätte lediglich relative Fahruntüchtigkeit vorliegen können, wenn auf Grund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit hätte geführt werden können (vgl. BGH NJW 1982, 2612 [BGH 22.04.1982 - 4 StR 43/82]). - BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1984 - 2 WD 53.83
Da die Wehrdienstgerichte aber keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein derartiger Lösungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit den Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - m.w.N.).
- BVerwG, 05.02.1985 - 2 WD 57.84
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch Misshandlung …
Da der Senat keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile ist, kommt ein Lösungsbeschluß - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 WD 53/83 - m.w.N., entschieden hat - nur in Betracht, wenn das Strafurteil selbst in sich widerspruchsvoll oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen zu begründen. - BVerwG, 16.03.1988 - 2 WD 82.87
Disziplinarverfahren gegen einen Zeitsoldaten der Teilstreitkraft Marine wegen …
Da die Wehrdienstgerichte keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein Losungsbeschluß nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Frage gekommen, wenn das Strafurteil selbst in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen (BVerwG Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 WD 53/83 - m.w.N.). - BVerwG, 05.10.1988 - 2 WD 10.88
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen fahrlässiger Körperverletzung - …
Ein Lösungsbeschluß (§ 77 Abs. 1 Satz 2 WDO) kam nicht in Betracht, weil die Wehrdienstgerichte, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1983 - 2 WD 27/82 - vom 10. Mai 1984 - 2 WD 53/83 -, vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85), keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, ein Lösungsbeschluß daher nur dann in Erwägung zu ziehen ist, wenn das Strafurteil in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet gewesen wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen.
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