Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1980 - 2 WD 55.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohlverhaltenspflicht des Soldaten - Ehebruch mit Kameradenfrau - Verletzung der Kameradschaftspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 21.08.1979 - N 5 VL 11/8
- BVerwG, 04.06.1980 - 2 WD 55.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 15
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwG 2 WD 15.81 -, vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 22.01.2025 - 2 WD 14.24
Soldaten und Ehebruch
Soweit er teilweise zudem auf eine Missachtung der Ehre und Würde des Kameraden abgestellt hat, hält er daran seit seiner Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - nicht mehr fest. Ausnahmen hat er angenommen, wenn sich alle Beteiligten über das Scheitern ihrer Ehen einig waren und ihrem jeweiligen Ehepartner die freie Entscheidung über sein weiteres Verhalten zubilligten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15 LS 1) oder wenn das Verhältnis erst begann, nachdem der Kamerad eindeutig zum Ausdruck gebracht hatte, dass er seine Ehe als gescheitert betrachtet und an ihr nicht mehr festhalten will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 LS b und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 LS 2).Deshalb hat sie zu unterbleiben, wenn die Beteiligten sich zum Zeitpunkt des ehewidrigen Verhaltens über das Scheitern ihrer Ehe einig waren und an ihr nicht mehr festhielten (BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269).
- BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13
Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches …
Rn. 59 (3) Die auf eine disziplinarisch restriktive Erfassung außerdienstlichen Verhaltens abzielende Gesetzesänderung strahlt darauf aus, in welchem Umfang außerdienstliches, strafrechtlich relevantes Verhalten, das keinen (sonstigen) Bezug zur Dienstausübung aufweist, eine ernsthafte Beeinträchtigung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 SG erwarten lässt (vgl. bereits Urteil vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15 = NZWehrr 1981, 28).
- BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen …
Für die Feststellung eines Verstoßes gegen diese Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das Verhalten des Soldaten dazu geeignet war (BVerwGE 46, 41 [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30.72] [43]; 73, 15 [18]). - BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 20.72 - <BVerwGE 46, 41 [43] > und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>) klarstellend ausgeführt hat, kommt es dabei nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.Allgemein läßt sich sagen, daß das Verhalten eines Soldaten negative Rückschlüsse auf seine Integrität zulassen muß (BVerwGE 73, 15 [18]).
- BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92
Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung - …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [43]>, vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 [33]> m.w.N., vom 5. Mai 1992 - BVerwG 2 WD 2.92 -, vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - und vom 27. Januar 1993 - BVerwG 2 WD 23.92 -) kommt es nämlich flicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war. - BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Ehebruch eines Soldaten - Ehefrau eines Kameraden - Dienstvergehen - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 10.11.1999 - 2 WD 17.99
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Anwerbung von Kameraden für verbotene …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]> und vom 1. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <BVerwGE 93, 269 = NZWehrr 1993, 72> jeweils m.w.N.) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seinen Rechten verletzte Kamerad vom Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 02.09.1980 - 2 WD 80.79
Dienstvergehen eines Soldaten aufgrund gleichgeschlechtlicher Handlungen …
Solche negativen Auswirkungen auf die Truppe sind jedoch, wie der Senat wiederholt (zuletzt im Urteil vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55/79) ausgesprochen hat, grundsätzlich nicht zu erwarten, wenn das Verhalten eines Soldaten Würde, Ehre oder Rechte eines Kameraden mit dessen Einverständnis berührt. - BVerwG, 19.08.1992 - 2 WD 8.92
Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots - Verletzung der Pflicht zu Gehorsam …
Er kann sich nicht darauf berufen, daß er mit vorher erteilter Einwilligung des Zeugen Su. gehandelt hätte (vgl. Urteil vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 -), weil Su. mit dem Tun des Soldaten und dessen Kameraden nicht einverstanden war und dies durch Wort und Gegenwehr auch dem Soldaten gegenüber sichtbar zum Ausdruck gebracht hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".