Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrrecht - Exhibitionistische Selbstdarstellung - Beförderungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 13.11.1990 - M 6 VL 21/90
- BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 93, 92
- NVwZ-RR 1992, 368
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86
Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO sind lediglich die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, auf dem die Entscheidung beruht, im disziplinargerichtlichen Verfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, bindend; dies gilt auch, wenn es sich um ein rechtskräftiges Strafurteil in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz StPO handelt (Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> und vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210>). - BVerwG, 13.05.1982 - 2 WD 10.82
Exhibitionistische Handlungen eines Soldaten als Dienstvergehen - Pflicht eines …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Februar 1978 - BVerwG 2 WD 2.78 -, vom 8. März 1979 - BVerwG 2 WD 105.78 - und vom 13. Mai 1982 - BVerwG 2 WD 10.82 -) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern. - BVerwG, 10.12.1980 - 2 WD 57.80
Vorsätzliche Kameradschaftspflichtverletzung durch den Soldaten - Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO sind lediglich die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, auf dem die Entscheidung beruht, im disziplinargerichtlichen Verfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, bindend; dies gilt auch, wenn es sich um ein rechtskräftiges Strafurteil in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz StPO handelt (Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114> und vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210>).
- BVerwG, 22.02.1989 - 2 WD 28.88
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Vollrausches - Entfernung …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Auch die Tatsache der sachgleichen strafgerichtlichen Ahndung kann nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarstrafe unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden besonderen Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßregelung unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme an künftiges pflichtgemäßes Verhalten mahnt (Urteil vom 22. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 28.88 - m.w.N.). - BVerwG, 14.02.1978 - 2 WD 2.78
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Soldaten - Exhibitionistisches …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Februar 1978 - BVerwG 2 WD 2.78 -, vom 8. März 1979 - BVerwG 2 WD 105.78 - und vom 13. Mai 1982 - BVerwG 2 WD 10.82 -) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern. - BVerwG, 08.03.1979 - 2 WD 105.78
Pflicht eines Soldaten zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im außerdienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 2 WD 55.90
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14. Februar 1978 - BVerwG 2 WD 2.78 -, vom 8. März 1979 - BVerwG 2 WD 105.78 - und vom 13. Mai 1982 - BVerwG 2 WD 10.82 -) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern.
- BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00
Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines …
Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein rechtskräftiges Strafurteil abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz StPO handelt (Urteile vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 [f.]> m.w.N. und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -). - BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98
Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1 …
Entgegen der Auffassung des Verteidigers war hier die Rechtsprechung des Senats zum exhibitionistischen Verhalten (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 - <BVerwGE 93, 92 [f.]>) für die Maßnahmebemessung nicht in Betracht zu ziehen, da es sich im vorliegenden Fall nicht um eine unmittelbare, sondern lediglich um eine "mittelbare" exhibitionistische Verhaltensweise handelt. - BVerwG, 12.12.1991 - 2 WD 53.91
Soldat - exhibitionistischen Verhalten - Disziplinarmaß
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 - m.w.N.) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern.Demgemäß hat der Senat im Falle einer aggressiven exhibitionistischen Handlungsweise die Dienstgradherabsetzung als Maßnahme der erforderlichen und angemessenen Ahndung in Betracht gezogen, im anderen Falle jedoch von vornherein außer Betracht gelassen und eine mildere gerichtliche Disziplinarmaßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs …
Das Urteil des Amtsgerichts ... ist auch in abgekürzter Fassung gemäß § 267 Abs. 4 StPO nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich seiner tatsächlichen Feststellungen bindend (Urteile vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 2 WD 57, 58.80 - <BVerwGE 73, 114>, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 - <BVerwGE 83, 210 = NZWehrr 1987, 27> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 -), da das Amtsgericht nach § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO auf den zugelassenen Anklagesatz verweisen durfte und dieser damit Bestandteil des Strafurteils wurde. - BVerwG, 27.02.1992 - 2 WD 42.91
Disziplinarverfahren gegen Soldat im Ruhestand wegen eines Verbrechens der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 55.90 - m.w.N.) ist exhibitionistisches Verhalten in besonderem Maße geeignet, die Achtung eines Soldaten bei seinen Untergebenen und Kameraden zu beeinträchtigen und das Vertrauen der Vorgesetzten in seine moralische Integrität zu erschüttern.
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