Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.1984 - 2 WD 57.83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,7081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen auf Grund von Strafverfahren
Verfahrensgang
- TDG Nord, 21.06.1983 - 14 VL 10/83
- BVerwG, 25.07.1984 - 2 WD 57.83
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 31.03.1976 - 2 WD 7.76
Betrügerisches Verhalten eines Soldaten als Dienstvergehen - Pflicht eines …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1984 - 2 WD 57.83
Bei der Beurteilung dieser Voraussetzung hatte der Senat die objektiven und subjektiven Tatmerkmale zu prüfen, hingegen Milderungsgründe, die ausschließlich in der Person des Soldaten liegen, außer acht zu lassen (vgl. BVerwG Urteil vom 31. März 1976 - 2 WD 7/76).
- BVerwG, 11.11.1988 - 2 WD 69.87
Homosexuelle Handlungen im dienstlichen Bereich der Bundeswehr - Pflicht eines …
Ein solcher Vorgesetzter hat nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig die Höchstmaßnahme verwirkt (BVerwG Urteile vom 25. Juli 1984 - 2 WD 57/83 - S. 15 und vom 23. Dezember 1986 - 2 WD 13/86 - S. 21 unten). - BVerwG, 03.12.1986 - 2 WD 13.86
Sexuelle Belästigung eines Kameraden durch einen Soldaten - Pflicht eines …
Ein Kompaniechef und Disziplinarvorgesetzter, der um seine sexuellen Begierden zu stillen, eine seiner zentralen Vorgesetztenpflichten verletzt, hat aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig die Höchstmaßnahme verwirkt (BVerwG Urteil vom 25. Juli 1984 - 2 WD 57/83).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.