Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Verspätete Stellung bei der Polizei als Schuldmilderungsgrund - Ernsthafte Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr bei Begehung von Verkehrsdelikten durch Soldaten - ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 08.08.1984 - S 3 VL 11/84
- BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlte es bei der in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81
Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung
Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84
Der Senat hat daher seit langem schon das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung als der mildesten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden kann (NJW 1982, 2272 = RiA 1982, 173 - Dok.Ber. Teil B 1982, 219 = Truppenpraxis 1983, 21 m.w.N.).
- BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86
Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des …
Es müsse auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2 WD 59/84 - vom 21. Mai 1985 hingewiesen werden.Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N.).
Eine einfache Disziplinarmaßnahme, deren Verhängung der Verteidiger unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - hilfsweise beantragt hat, kam allerdings nicht in Betracht.
- BVerwG, 12.04.1988 - 2 WD 52.87
Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Straßenverkehrsdelikte als Dienstvergehen - …
Das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort stellt daher nach ständiger Rechstsprechung des Senats (BVerwG Urteile vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N. und vom 13. Mai 1986 - 2 WD 2/86) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden kann, sondern ein Beförderungsverbot als Maßregelung erfordert. - BVerwG, 04.10.1988 - 2 WD 7.88
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - …
Der Senat hat daher seit langem schon das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung als der mildesten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N.).
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