Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1972 - II WD 59.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die Berufungsbegründung im Rahmen eines Verfahrens nach der Wehrdienstordnung (WDO) - Erforderlichkeit der substanziierten Begründung einer Berufung durch genaue Darlegung der Beschwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WDO § 93
Papierfundstellen
- BVerwGE 43, 300
- NJW 1972, 732
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
In einem am 3. Juni 2004 beim Bundesverwaltungsgericht eingegangenen Schreiben führt der Verteidiger des Soldaten ergänzend aus, dass weder die Berufungsbegründung des Wehrdisziplinaranwalts noch dessen Schreiben vom 17. Mai 2004 den Voraussetzungen des § 116 WDO und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Januar 1972 - BVerwG 2 WD 59.71 -) genügten; die Berufungsbegründung nebst Ergänzung befasse sich nicht mit dem wesentlichen Inhalt des Urteils und beziehe sich überwiegend auf außerhalb des Urteils liegende Umstände; die Berufung des Wehrdisziplinaranwalts sei daher gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 1 WDO als unzulässig zu verwerfen.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss die Berufung mit substantiierten Ausführungen begründet werden, insbesondere muss im Einzelnen dargelegt werden, weshalb die tragenden Erwägungen der Begründung des angefochtenen Urteils als unzutreffend oder angreifbar angesehen werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Januar 1972 - BVerwG 2 WD 59.71 - und vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - <BVerwGE 113, 329 = Buchholz 235.0 § 111 WDO Nr. 2 = NZWehrr 1999, 168>).
- BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97
Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des …
Die Begründung des Berufungsbegehrens muß sich mit dem Urteil und seinem Inhalt befassen; es reicht für eine Berufungsbegründung nicht aus, wenn sie sich auf außerhalb des Urteils liegende Umstände bezieht (Beschluß vom 18. Januar 1972 - BVerwG 2 WD 59.71 -). - BVerwG, 17.10.1979 - 1 D 111.78
Rechtsmittel
Der Zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluß vom 18. Januar 1972 - BVerwG 2 WD 59.71 - (BVerwGE 43, 300) eine ähnlich knappe Rechtsmittelbegründung nicht gelten lassen, weil sich daraus nicht entnehmen lasse, warum gerade der Berufungsführer die Disziplinarmaßnahme für zu hoch halte.
- BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 51.83
Auskunft über künftige Verwendungsabsicht - Darlegung einer Planungsabsicht - …
Er soll gezwungen werden, sein Vorbringen kritisch zu überprüfen, bevor er sich entschließt, das Gericht anzurufen (vgl. BVerwGE 43, 300; BVerwG Beschlüsse vom 26. Februar 1981 - 1 WB 195/80 - und vom 24. August 1982 - 1 WB 19/82). - BVerwG, 24.10.1989 - 1 DB 31.89
Nachholen einer versäumten Handlung nach Wegfall des Hindernisses bei …
Auf eine schlüssige Verbindung zwischen dem erstrebten Ziel der Berufung und den Umständen, die nach dem Dafürhalten des Rechtsmittelführers hierfür maßgebend, in der angefochtenen Entscheidung aber nicht, nicht genügend oder nicht richtig berücksichtigt worden sind, kann im Hinblick auf den Begründungszwang nicht verzichtet werden; die Begründung muß aus sich selbst heraus verständlich sein und erkennen lassen, welche Erwägungen des angefochtenen Urteils aus der Sicht des Berufungsführers unrichtig sein sollen und aus welchen Gründen sich das ergeben soll (vgl. BVerwGE 33, 164 [BVerwG 01.07.1968 - III D 18/68]; 43, 300 <301 [BVerwG 09.12.1971 - II WD 38/71]/302>; 83, 314; BVerwG in Dok.Ber. B 1983, 111, und 1984, 138, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.05.2025 - 2 WD 13.25 Er enthält durch den pauschalen Hinweis auf eine falsche Beratung auch keine Begründung, weshalb (gerade) deshalb auch das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - juris Rn. 34 und Beschlüsse vom 18. Januar 1972 - 2 WD 59.71 - BVerwGE 43, 300 , vom 19. April 1999 - 2 WD 12.99 - BVerwGE 113, 329 , vom 24. Mai 2000 - 2 WDB 3, 00, 2 WDB 4, 00 - NZWehrr 2001, 77 , vom 11. Februar 2011 - 2 WDB 1, 11 - juris Rn. 8 …und vom 7. Februar 2022 - 2 WDB 14.21 - juris Rn. 11).
- BGH, 17.02.1986 - NotSt (Brfg) 5/85
Rechtsmittel im förmlichen Disziplinarverfahren - Unzulässigkeit der Berufung …
Er muß im einzelnen ausführen, weshalb die Zumessungserwägungen des angefochten Urteils unrichtig sein sollen (BVerwGE 43, 300, 301 f; BVerwG NJW 1970, 74), und die Umstände angeben, die nach seiner Ansicht eine mildere Disziplinarmaßnahme rechtfertigen (BVerwGE 33, 164, 165). - BGH, 17.05.1976 - NotSt (B) 1/76
Entfernung eines Notars aus dem Amt für die Dauer von zwei Jahren - Begründung …
Das bedeutet nach herrschender Rechtsauffassung, daß der Beschwerdeführer in der Berufungsschrift im einzelnen darlegen muß, gegen welche Feststellungen und/oder Ausführungen des angefochtenen Urteils sein Angriff sich richtet und aus welchen Gründen sie seiner Meinung nach unrichtig sein sollen (vgl. u.a. BVerwGE 33, 164, 165; BVerwG NJW 1970, 74; BVerwGE 43, 300, 301; BGH MDR 1959, 387 Nr. 59 (zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO);… Claussen/Janzen Bundesdisziplinarordnung 2. Aufl. § 82 Rn. 4;… Schütz Disziplinarrecht des Bundes und der Länder 3. Aufl. Bd. II §§ 79/81 Rn. 13).
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