Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1986 - 2 WD 6.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat auf Zeit - Außerdienstlicher Diebstahl - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzungv
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 235
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1986 - 2 WD 6.86
Da die Berufung des Soldaten in vollem Umfang erfolglos was waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, und es bestand auch, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine gesetzliche Möglichkeit ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren etwa erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (BVerwG 46, 101). - BVerwG, 04.02.1986 - 2 WD 36.85
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Diebstahl in zwei Fällen und …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1986 - 2 WD 6.86
Nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate (vgl. BVerwG Urteil vom 4. Februar 1986 - 2 WD 36/85 - m.w.N.) stellt der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit ein ernstzunehmendes bzw. nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist. - BVerwG, 26.03.1985 - 2 WD 2.85
Disziplinarrechtliche Folgen einer außerdienstlich begangenen Straftat
Auszug aus BVerwG, 16.10.1986 - 2 WD 6.86
Der Senat hat aber jedenfalls bei schwerwiegenden, mit krimineller Energie begangenen Handlungen dieser Art stets eine reinigende Maßnahme, regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung, in Betracht gezogen und hervorgehoben, daß kein Anlaß besteht, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BVerwG Urteil vom 26. März 1985 - 2 WD 2/85).
- BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …
Der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 28, 29 [BVerwG 26.06.1985 - 2 WD 5/85]; BVerwG Urteile vom 4. Februar 1986 - 2 WD 36/85 - m.w.N. und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86) ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.Der Senat hat daher jedenfalls bei schwerwiegenden, mit krinineller Energie begangenen Handlungen dieser Art regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung in Betracht gezogen und hervorgehoben, daß kein Anlaß bestehe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BVerwG Urteile vom 26. März 1985 - 2 WD 2/85 - und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86).
- BVerwG, 29.09.1989 - 2 WD 25.89
Auswirkungen von außerdienstlichen Eigentumsdelikten eines Soldaten auf sein …
Wie von den Wehrdienstsenaten wiederholt entschieden worden sei, seien bei Fällen außerdienstlicher Eigentumsdelikte in der Regel laufbahnhemmende Maßnahmen in Form eines Beförderungsverbotes angebracht, wenn nicht besonders gewichtige Erschwerungsgründe vorlägen (vgl. BVerwG Urteile vom 10. Juni 1987 - 2 WD 12/87 - und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86).In dem Falle 2 WD 6/86 habe es sich um einen gemeinschaftlich begangenen schweren Einbruchsdiebstahl gehandelt.
- BVerwG, 28.07.1987 - 2 WD 31.87
Dreifacher Einbruchdiebstahl und Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 28, 29 [BVerwG 26.06.1985 - 2 WD 5/85]; BVerwG Urteile vom 4. Februar 1986 = 2 WD 36/85 - m.w.N. und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86) stellt der außerdienstliche Diebstahl eines Soldaten auf Zeit ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen dar, das normalerweise mit einer empfindlichen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu ahnden ist.Der Senat hat daher jedenfalls bei schwerwiegenden, mit krimineller Energie begangenen Handlungen dieser Art regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung in Betracht gezogen und hervorgehoben, daß kein Anlaß besteht, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BVerwG Urteile vom 26. März 1985 - 2 WD 2/85 - und vom 16. Oktober 1986 - 2 WD 6/86).
- BVerwG, 25.10.1990 - 2 WD 26.90
Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens - …
Denn ein Vorgesetzter ist zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maße auch auf das Ansehen und die Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. BVerwG NZWehrr 1987, 211). - BVerwG, 13.02.1992 - 2 WD 46.91
Strafgerichtliche Verurteilung eines früheren Soldaten wegen Betrugs - …
Denn ein Vorgesetzter ist zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maße auch auf das Ansehen und die Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 6.86 - <NZWehrr 1987, 211>). - BVerwG, 11.02.1992 - 2 WD 61.91
Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen fortgesetzter vorsätzlicher …
Denn als Vorgesetzter ist er zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maße auch auf das Ansehen und die Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. BVerwG NZWehrr 1987, 211).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".