Rechtsprechung
| BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem Verhalten - Vorliegen eines Dienstvergehens - Verschärfte Haftung eines Soldaten in Vorgesetztenstellung
Verfahrensgang
- TDG Nord, 23.07.1981 - 12 VL 9/81
- BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81
Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Besondere Erschwerungsgründe können allerdings eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten (BVerwG Urteil vom 23. Juni 1981 - 2 WD 2/81 -, mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlte es bei dieser in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Die darin in jedem Falle liegende Härte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten auch seine berufliche Zukunft aufs Spiel setzt (vgl. BVerwGE 43, 97, 99) [BVerwG 10.06.1970 - II D 26/69]. - BVerwG, 02.03.1971 - II WD 104.70
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 WDO müssen die Berufungsanträge innerhalb der Berufungsfrist begründet werden mit der Folge, daß der Umfang einer Berufung immer nur so weit reicht, wie derartiges substantiiert geschehen ist (vgl. BVerwGE 43, 181, 182) [BVerwG 02.03.1971 - II WD 104/70]. - BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78
Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81
Gleichwohl kann dies hier nicht zu einer Maßnahmemilderung führen, weil der Soldat die zur verminderten Schuldfähigkeit führenden Umstände selbst zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 63, 141, 142) [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78].
- BVerwG, 26.06.1984 - 2 WD 61.83
Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …
Besondere Erschwerungsgründe können sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten (Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 - m.w.N.). - BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82
Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …
Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Unistände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfahigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - DokBer Ausgabe B 1982, 119, 122). - BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89
Strafverfahren gegen Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe - …
Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfähigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; BVerwG Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 - vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - Dok Ber Ausgabe B 1982, 119, 122).
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