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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1678
BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84 (https://dejure.org/1985,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1985 - 2 WD 63.84 (https://dejure.org/1985,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1985 - 2 WD 63.84 (https://dejure.org/1985,1678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme - Dienstvorgesetzter - Verletzung der Fürsorgepflicht - Rechnungsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 7, § 17 Abs. 2 S. 1, § 23 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 52
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BDH, 13.09.1967 - I WD 19/67

    Dienstpflichtverletzungen eines Soldaten - Unterschlagung anvertrauter Gelder - …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84
    Solange der frühere Soldat das Vertrauen seines Dienstherrn genieße, sei er verpflichtet, unter allen Umständen gegen die Versuchung anzukämpfen, Gelder zu veruntreuen (vgl. 1 WD 19/67).

    Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung 1 WD 19/67 (= BVerwGE 33, 100 [BVerwG 13.09.1967 - I WD 19/67]) geht fehl.

  • BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73

    Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84
    Ein solches Fehlverhalten erschüttert das Vertrauen in den Täter in so hohem Maße, daß im Regelfall eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses dem Dienstherrn nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwGE 46, 196).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …

    Mangelnde Dienstaufsicht kann als Ursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme dann mildernd berücksichtigt werden, wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte aufgrund besonderer Umstände unerlässlich waren und pflichtwidrig unterlassen wurden (vgl. Urteile vom 19. September 1985 - BVerwG 2 WD 63.84 - BVerwGE 83, 52 , vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - BVerwGE 103, 321 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 14 = NZWehrr 1997, 205 und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 2.04 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 52 = NZWehrr 2005, 79).
  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …

    Rn. 17 Wenn ein Beamter oder Soldat mit Zugang zu dienstlichen Geldern in eine finanzielle Notlage gerät und dies seinen Vorgesetzten bekannt wird, sind diese gehalten, Maßnahmen zu treffen, um den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren und um den Beamten oder Soldaten nicht in Versuchung zu führen, sich dienstliche Gelder anzueignen; das kann durch die Übertragung anderer Aufgaben oder durch eine erhöhte, wirksame Kontrolle geschehen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1985 - 2 WD 63.84 - BVerwGE 83, 52 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24

    Anspruch der JVA auf Erkennung der disziplinarische Höchstmaßnahme gegenüber im …

    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte kann allerdings unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn (ausnahmsweise) konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, Urteil vom 19.9.1985 - BVerwG 2 WD 63.84 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 26.9.2006 - BVerwG 2 WD 2.06 -, juris Rn. 112;… Urteil vom 10.1.2007 - BVerwG 1 D 15.05 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 20.12.2016 - BVerwG 2 B 110.15 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 9.4.2019 - 6 LD 4/17 - Urteil vom 29.1.2024 - 3 LD 6/23 -).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht den Milderungsgrund der unterlassenen Dienstaufsicht trotz konkreter Anhaltspunkte für das Erfordernis einer entsprechenden Kontrolle in Bezug auf ein Dienstvergehen in Form der Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Soldaten als Rechnungsführer in einer Fallkonstellation bejaht, in der eine innerdienstliche Vorgabe existierte, wonach nur zuverlässige, in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebende Soldaten als Rechnungsführer eingesetzt werden durften, hinsichtlich des in Rede stehenden Soldaten indes mehrfach darauf hingewiesen worden war, dass dessen Eignung zum Rechnungsführer wegen seiner Überschuldung fraglich sei, aufgrund dessen die Weisung erteilt worden war, ihn verstärkt zu überwachen und diese Überwachung dann nicht stattgefunden hatte (BVerwG, Urteil vom 19.9.1985 - BVerwG 2 WD 63.84 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05

    Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …

    Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte kann unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (vgl. zur früheren Rechtsprechung bei so genannten Zugriffsdelikten z.B. Urteil vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 - und Urteil vom 12. Juni 2001 - BVerwG 1 D 31.00 - unter Hinweis auf das Urteil vom 19. September 1985 - BVerwG 2 WD 63.84 - BVerwGE 83, 52 ff.; vgl. zum Wehrdisziplinarrecht auch Urteil vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - BVerwGE 103, 321 und Urteil vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 21d A 4059/06

    Auslegung des Begriffs "Schwere des Dienstvergehens" bei einem sog. …

    Rn. 88 Vgl. zur ausnahmsweise mildernden Berücksichtigung der Verletzung der Fürsorgepflicht bei Veruntreuung dienstlicher Gelder durch einen bekanntermaßen überschuldeten Soldaten BVerwG, Urteil vom 19. September 1985 - 2 WD 63/84 -, BVerwGE 83, 52 ff.

    Rn. 153 - 1 D 15.05 -, JURIS; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. September 1985 - 2 WD 63.84 -, BVerwGE 83, 52.

  • VG Berlin, 09.07.2013 - 80 K 54.12

    Kürzug des Ruhegehalts für 3 Jahre wegen Vorteilsannahme; Polizeioberinspektor

    Es liegt deshalb ein besonders krasser Fall von fehlender Aufsicht und Kontrolle sowie einer Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beklagten vor, der grundsätzlich geeignet ist, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15./05 - nach juris Rn. 22; BVerwG - Wehrdienstsenat - 2 WD 63/84 - Urteil vom 19. September 1984, nach juris, OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. September 2007 - 21 d A 4059/06.0 nach juris).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als …

    Allenfalls wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte auf Grund besonderer Umstände unerläßlich waren und pflichtwidrig unterlassen wurden, kann dem Soldaten eine Minderung der Eigenverantwortung zugebilligt werden (vgl. Urteile vom 19. September 1985 - BVerwG 2 WD 63.84 - <BVerwGE 83, 52 [57]> und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - <BVerwGE 103, 321 [327]>).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …

    Allenfalls wenn Kontrollmaßnahmen durch Vorgesetzte auf Grund besonderer Umstände unerläßlich sind, aber diese pflichtwidrig unterlassen werden, kommt eine Minderung der Verantwortung des Soldaten in Betracht (vgl. Urteil vom 19. September 1985 - BVerwG 2 WD 63.84 - <BVerwGE 83, 52 [57]>).
  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor …

    Selbst wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Zugriffsdelikten eine Verletzung der Fürsorgepflicht in besonders krassen Fällen zu einem Absehen von der Höchstmaßnahme führen kann (BVerwG, U.v. 19.09.1985 - 2 WD 63/84 - juris, U.v. 22.10.2002 - 1 D 6.02 - juris), sind hier durchgreifende Anhaltspunkte für ein insoweit entscheidungserhebliches Mitverschulden des Dienstherrn nicht gegeben.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt; …

    In einem solchen Fall kann dem Soldaten eine Minderung der Eigenverantwortung zugebilligt werden (vgl. Urteile vom 19. September 1985 BVerwG 2 WD 63.84 und vom 21. Mai 1996 BVerwG 2 WD 22.95).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2014 - 81 D 4.11

    Disziplinarklage; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; …

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende …

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer …

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05

    Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der …

  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen; …

  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 39.00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen sexueller Belästigung, Rückfall in …

  • BVerwG, 24.02.1988 - 1 D 89.87

    Unterschlagung von Nachnahmebeträgen, Zahlkartengebühren und Zustellgebühren - …

  • BVerwG, 05.08.2008 - 2 WD 14.07
  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 D 102.86

    Beamtenrecht - Dienstvergehen

  • BVerwG, 06.03.1991 - 2 WD 37.90

    Disziplinarmaßnahmen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zu treuem …

  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung …

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