Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung des Aufsteigens im Gehalt für die Dauer eines Jahres - Dienstvergehen eines Soldaten - Materieller Verbrauch der Disziplinargewalt - Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verwirkung im Disziplinarrecht - Zunächst erfolgtes Absehen von Folgerungen durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 43, 35
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BDH, 18.11.1960 - II D 27/60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69
Auch die Rechtsprechung der Disziplinarsenate zu derselben Frage bei Disziplinarverfahren gegen Beamte geht dahin, daß es keinen Verzicht auf die Disziplinargewalt bedeutet, wenn die Einleitungsbehörde zunächst von Folgerungen absieht, daß es ihr vielmehr unbenommen bleibt, später wegen derselben Dienstverfehlungen, deretwegen sie zunächst ein Einschreiten abgelehnt hat, disziplinare Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BDH, Urteile vom 11. Januar 1961 - I D 41/56 -, und vom 18. November 1960 - II D 27/60 - mit weiteren dort genannten Belegen). - BDH, 11.01.1961 - I D 41/56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69
Auch die Rechtsprechung der Disziplinarsenate zu derselben Frage bei Disziplinarverfahren gegen Beamte geht dahin, daß es keinen Verzicht auf die Disziplinargewalt bedeutet, wenn die Einleitungsbehörde zunächst von Folgerungen absieht, daß es ihr vielmehr unbenommen bleibt, später wegen derselben Dienstverfehlungen, deretwegen sie zunächst ein Einschreiten abgelehnt hat, disziplinare Maßnahmen zu ergreifen (vgl. BDH, Urteile vom 11. Januar 1961 - I D 41/56 -, und vom 18. November 1960 - II D 27/60 - mit weiteren dort genannten Belegen). - BVerwG, 17.08.1959 - WDB 16.59
Einstellung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens von einer …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69
Demgemäß hat bereits der Wehrdienstsenat in seinem Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - ausgesprochen, daß selbst eine von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung des Verfahrens einer erneuten Einleitung nicht entgegensteht.
- BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame …
Die Auffassung des Verteidigers des Soldaten, ein erneutes Verfahren dürfe nur dann eingeleitet werden, wenn erhebliche neue Tatsachen bekannt geworden seien, findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschluß vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]>).Sie gilt nicht für die erneute Einleitung des Verfahrens durch die Einleitungsbehörde (BVerwGE 43, 35 [ff.] =
). Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.];… Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).
- BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …
Die Anknüpfung der erneuten Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens an das Bekanntwerden erheblicher neuer Tatsachen findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]> …und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).Sie gilt nicht für die erneute Einleitung des Verfahrens durch die Einleitungsbehörde (Beschluß vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86
Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …
Darüber hinaus war die Ausübung von Disziplinarbefugnissen durch den Kommandierenden General des ... Korps auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 43, 35, 37 [BVerwG 27.11.1969 - II WD 64/69] m.w.N.; BVerwG NJW 1985, 215 f. [BVerwG 06.07.1984 - 1 DB 21/84]; Dau, WDO § 95 RdNr. 18; Fürst GKÖD II J 058 RdNr. 13, J 059 RdNrn. 11 ff.).
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