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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1980 - 2 WD 67.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,976
BVerwG, 07.02.1980 - 2 WD 67.79 (https://dejure.org/1980,976)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 2 WD 67.79 (https://dejure.org/1980,976)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 2 WD 67.79 (https://dejure.org/1980,976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zu uneidlicher Falschaussage - Schweres Dienstvergehen - Erhebliche Milderungsgründe - Dienstgradherabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 WD 67.79
    Auch eine falsche uneidliche Aussage oder die Verleitung eines Dritten hierzu ist ein schweres Dienstvergehen, das im Regelfall zwar nicht die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, wohl aber die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad erfordert und es nur bei erheblichen Milderungsgründen rechtfertigt, hiervon abzusehen (Anschluß BVerwG, 13.12.1972, II WD 30.72, BVerwGE 46, 41).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 2590/01

    Uneidliche Falschaussage; versuchte Strafvereitelung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 24.10.1991 - 2 WD 9.91 -, BVerwGE 93, 171; Urt. v. 07.02.1980 - 2 WD 67.79 -, BVerwGE 63, 331) kann die - bei Meineid regelmäßig gebotene - Entfernung aus dem Dienst bei vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage allenfalls bei ganz erheblichen Erschwerungsgründen in Betracht kommen.

    Als weiterer Milderungsgrund ist zu berücksichtigen, dass sich die Beamtin seit der am 16. Oktober 1996 begangenen Straftat beanstandungsfrei geführt hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt etwa BVerwG, Urt. v. 18.04.1985 und 07.02.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …

    Rn. 61 Aussagedelikte von Soldaten vor Gericht werden in ständiger Rechtsprechung des Senats stets als so schwerwiegend eingestuft, dass eine nach außen sichtbare Maßnahme erforderlich ist, und zwar bei vorsätzlichem Meineid grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01 und 32.02 - NVwZ-RR 2003, 364 m.w.N.), bei uneidlicher Falschaussage die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u.a. Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - BVerwGE 63, 331 = NZWehrr 1980, 190 = RiA 1980, 190 und vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 = NZWehrr 1993, 78 = NVwZ-RR 1992, 643) und bei fahrlässiger Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor Gericht eine Dienstgradherabsetzung oder - in besonderen Fällen - eine laufbahnhemmende Pflichtenmahnung (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).
  • VG Hannover, 04.07.2006 - 18 A 1169/02

    Angabe; Aussage; Ausschuss; Beamter; Bindung; Dienst; Meineid; Parlament; …

    In der Rechtsprechung der für Disziplinarrecht zuständigen Gerichte wird im Regelfall bei Meineid auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (BDH, Urteil vom 01.10.1957 - II D 10/57. zit. n. Juris), bei einer falschen uneidlichen Aussage jedoch nur auf eine Zurückstufung des Beamten (BVerwG, Urt. vom 07.02.1980, - 2 WD 67/79 -, zit. n. Juris).

    Allerdings kann auch bei uneidlichen Falschaussagen bei Hinzutreten erheblicher Erschwernisgründe auf eine Entfernung aus dem Dienst erkannt werden (BVerwG, Urt. v. 07.02.1980, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem …

    Rn. 15 Für Soldaten geht der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bei vorsätzlich uneidlicher Falschaussage vor Gericht grundsätzlich von der Degradierung in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme aus (…Urt. v. 12. März 2015 - 2 WD 3.14 -, juris Rn. 81;… v. 4. März 2009 - 2 WD 10.08 -, juris Rn. 61; v. 24. Oktober 1991, BVerwGE 93, 171, 172 f.; v. 7. Februar 1980, BVerwGE 63, 331, 332 ff.).
  • BVerwG, 27.01.1981 - 1 D 115.79

    Umfang der Berücksichtigung einer im Zustand des Rausches begangenen Tat bei der …

    Die Frage der Notwendigkeit einer Degradierung des Beamten ist vom Bundesdisziplinargericht schon aus diesem Grunde mit Recht geprüft und im angefochtenen Urteil erörtert worden (vgl. Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 161]).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere …

    Dies ist wiederum bedeutsam für sein Dienstverhältnis; denn die in keinem anderen Pflichtenkatalog ausdrücklich aufgenommene Bestimmung des § 13 Abs. 1 SG beweist, welche Bedeutung der Gesetzgeber den wahrheitsgemäßen Bekundungen von Soldaten beigemessen hat (BVerwGE 46, 41; 63, 331) [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79].
  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 7.86

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

    Zwar weist der Verteidiger zutreffend darauf hin, daß Betrug zum Nachteil des Dienstherrn oder Untreue nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht regelmäßig zur disziplinaren Höchstmaßnahme führt, sondern daß im Hinblick auf die denkbare Variationsbreite derartiger Verfehlungen die Disziplinarmaßnahme je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu bemessen ist (BVerwGE 53, 75 [BVerwG 14.10.1975 - I D 36/75]; 63, 334 [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79]; zuletzt Urteile vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 1 D 63.86 und 88.86 -).
  • BVerwG, 26.10.1982 - 2 WD 22.82

    Trunkenheitsfahrt als Dienstvergehen - Verursachung eines Unfalls im Zustand der …

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Februar 1980 - 2 WD 67/79 - (BVerwGE 63, 331 [BVerwG 07.02.1980 - 2 WD 67/79]) ausgeführt hat, verstößt ein Staatsdiener nicht nur mit einer eigenen falschen Zeugenaussage vor Gericht, sondern auch mit der Verleitung eines Dritten dazu gegen seine Grundpflicht, nicht den Aufgaben anderer Staatsorgane entgegenzuwirken.
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