Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1979 - 2 WD 68.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstverstoß eines Soldaten auf Zeit - Disziplinarverfahren auf Grund einer vorsätzlichen falschen Trennungsgeldabrechnung - Gefährdung des Vermögens eines Dienstherrn
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 20.04.1978 - 1 VL 17/77
- BVerwG, 22.02.1979 - 2 WD 68.78
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88
Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung - …
Ist eine reinigende Maßnahme nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens unerläßlich, so kann und muß sie auch gegen einen bis dahin noch nicht disziplinar gemaßregelten Soldaten verhängt werden (BVerwG Urteile vom 28. September 1978 - 2 WD 25/78 - und vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78).Aber es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Urteil vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78), daß selbst erheblich über dem Durchschnitt liegende dienstliche Leistungen sowie eine einwandfreie Führung in und außer Dienst nicht von einer nach Eigenart und Schwere des Dienstvergehens gebotenen reinigenden Disziplinarmaßnahme absehen lassen können.
- BVerwG, 07.04.1981 - 2 WD 36.80
Trennungsgeldbetrug - Maßnahmebemessung
Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BVerwG Urteile vom 22. Februar 1979 - 2 WD 68/78 - und vom 12. Juni 1980 - 2 WD 11/80), ist ein vollendeter oder versuchter Betrug zum Nachteil des Dienstherrn ein so schwerwiegendes Dienstvergehen, daß selbst dann eine Dienstgradherabsetzung verwirkt ist, wenn der erreichte oder erstrebte Vermögensvorteil nicht wesentlich über 100 DM liegt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".