Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.1988 - 2 WD 68.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Soldaten durch Führen eines nichtversicherten Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr - Unterschlagung von Kameradengeldern und deren Verwendung für eigene Zwecke - Begriff des "dienstlich anvertrauten Geldes" - Vorliegen einer ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 16.07.1987 - M 4 VL 14/86
- BVerwG, 11.02.1988 - 2 WD 68.87
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete …
Darin offenbaren sich Rücksichtslosigkeit und Verantwortungslosigkeit, die ungünstige Rückschlüsse auf den Charakter des Soldaten und somit auch auf seine dienstliche Eignung und Verwendbarkeit erlauben (vgl. Urteile vom 11. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 68.87 - und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 11.90 -). - BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Vorsätzliche uneidliche Falschaussage
So würde von Seiten des erkennenden Senats etwa bei der Veruntreuung/Unterschlagung von Kameradengeldern lediglich die Maßnahme eines Beförderungsverbots verhängt (Urteil vom 11. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 68.87 -). - BVerwG, 24.10.1990 - 2 WD 11.90
Wehrdisziplinarrecht: Durchführung der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit
Dies zeigt eine Rücksichtslosigkeit und Verantwortungslosigkeit, die ungünstige Rückschlüsse auf den Charakter des Soldaten und somit auch auf seine dienstliche Eignung und Verwendbarkeit erlauben (BVerwG Urteil vom 11. Februar 1988 - 2 WD 68/87).
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