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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.10.1988 - 2 WD 7.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13206
BVerwG, 04.10.1988 - 2 WD 7.88 (https://dejure.org/1988,13206)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1988 - 2 WD 7.88 (https://dejure.org/1988,13206)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 2 WD 7.88 (https://dejure.org/1988,13206)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Würdigung der Tat als vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht eines Soldaten zu Achtung und Vertrauen nicht ernsthaft beeinträchtigendem Verhalten außer Dienst und außerhalb dienstlicher ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.05.1985 - 2 WD 59.84

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes Entfernen vom …

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1988 - 2 WD 7.88
    Der Senat hat daher seit langem schon das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als Dienstvergehen für so schwerwiegend angesehen, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung als der mildesten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Mai 1985 - 2 WD 59/84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

    Der Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteil vom 4. Oktober 1988 - 2 WD 7/88 - BVerwG NZWehrr a.a.O.) von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhalts einer Unfallflucht gegeben waren.
  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; …

    Rn. 36 Der Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205) von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme auch dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in den Umständen der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhalts eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegeben waren.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
    Rn. 50 Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205) bei einer außerdienstlichen Unfallflucht von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme nur dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in den Umständen der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhaltes gegeben waren.
  • BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99

    Unerlaubtes Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als vorsätzlicher Verstoß …

    Hätte er dagegen unmittelbar nach dem Unfallgeschehen mit seinem PKW den Unfallort verlassen, hätte sich die Ermittlung des Täters und seiner Beteiligung am Unfallgeschehen wesentlich schwieriger gestaltet (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7.88 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - ).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 WD 39.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unfallflucht - Verletzung der …

    Der Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 2 WD 7/88 - und vom 16. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 50.99 - <ZBR 2000, 316 = DokBer B 2000, 205>) von der Verhängung einer laufbahnhemmenden Maßnahme dann abgesehen, wenn Milderungsgründe in der Tat im Sinne eines atypischen Sachverhalts einer Unfallflucht gegeben waren.
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