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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3647
BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87 (https://dejure.org/1988,3647)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 2 WD 71.87 (https://dejure.org/1988,3647)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 2 WD 71.87 (https://dejure.org/1988,3647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 15
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87
    Da ein solcher Vorgesetzter den Zusammenhalt der Truppe zwangsläufig lockert, versagt er in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung anderer, so daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203; BVerwG Urteile vom 26. Juni 1984 - 2 WD 61/83 - und vom 11. Juni 1987 - 2 WD 17/87 - m.w.N.) für ein derartiges Dienstvergehen die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein hat und besondere Erschwernisgründe sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 10.06.1987 - 2 WD 12.87

    Dienstvergehen eines Soldaten - Herabsetzung des Dienstgrades, Beförderungsverbot …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87
    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung und Maßregelung des Fehlverhaltens gleichgültig, ob der Geschädigte dem Täter später verziehen hat oder nicht (BVerwG Urteil vom 10. Juni 1987 - 2 WD 12/87).
  • BVerwG, 11.06.1987 - 2 WD 17.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87
    Da ein solcher Vorgesetzter den Zusammenhalt der Truppe zwangsläufig lockert, versagt er in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung anderer, so daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203; BVerwG Urteile vom 26. Juni 1984 - 2 WD 61/83 - und vom 11. Juni 1987 - 2 WD 17/87 - m.w.N.) für ein derartiges Dienstvergehen die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein hat und besondere Erschwernisgründe sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 2 WD 61.83

    Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten - …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87
    Da ein solcher Vorgesetzter den Zusammenhalt der Truppe zwangsläufig lockert, versagt er in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung anderer, so daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203; BVerwG Urteile vom 26. Juni 1984 - 2 WD 61/83 - und vom 11. Juni 1987 - 2 WD 17/87 - m.w.N.) für ein derartiges Dienstvergehen die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein hat und besondere Erschwernisgründe sogar eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von …

    Denn das durch ständige Zusammenarbeit mit der Verwaltungsangestellten Lehmer begründete persönliche Vertrauensverhältnis erfordert im Falle einer Verletzung durch strafrechtlich relevantes Handeln des Soldaten eine entsprechende Ahndung, wie wenn sich das Fehlverhalten gegen eine Kameradin bzw. einen Kameraden gerichtet hätte (vgl. Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 - NZWehrr 1989, 108>).

    Schutzwürdig ist vor allem das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerläßliche Bewußtsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr, gleichgültig in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr kommt (vgl. BVerwGE 86, 15 = NZWehrr 1989, 108).

    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung und Maßregelung eines solchen Fehlverhaltens gleichgültig, ob der Geschädigte dem Täter später verziehen hat oder nicht (vgl. BVerwGE 86, 15 = NZWehrr 1989, 108 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen …

    Für die Bewertung der Eigenart und Schwere einer vorsätzlichen Verletzung der Würde und Ehre des jeweils Betroffenen kann es daher angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten keinen großen Unterschied machen, daß die genannten Zeugen nicht Kameraden des Soldaten, sondern Beamte oder Zivilangestellte der Bundeswehr sind, da die Zusammenarbeit mit ihnen innerhalb des Bataillons jedenfalls belastet, wenn nicht gar erheblich gestört worden ist (vgl. Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [17 f.]>).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau …

    Für die Bewertung und Maßregelung des Fehlverhaltens des Soldaten ist es hingegen unerheblich, ob die Eheleute Pläsken dem Soldaten nachträglich verziehen haben (Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [18]> m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz …

    Schutzwürdig ist vor allem das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerläßliche Bewußtsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung aller Angehörigen der Bundeswehr, gleichgültig, in welchen unterschiedlichen Funktionen sie verwendet werden, zumal dann, wenn es zu einer regelmäßigen persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit und Begegnung zwischen einzelnen Angehörigen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung kommt (vgl. Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [17] = NZWehrr 1989, 108 [110]> und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [BVerwG 25.01.1996 - 2 WD 24/95] = NZWehrr 1996, 257>).
  • BVerwG, 22.04.1993 - 2 WD 27.92

    Stabsoffizier - Einsatz dienstlichen Personals - Einsatz dienstlichen Materials - …

    Schutzwürdig ist dabei vor allem das für eine effektive Aufgabenerfüllung unerläßliche Bewußtsein gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung in unterschiedlichen Funktionen (Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - ).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter …

    Für die rechtliche Bewertung und Maßregelung des Fehlverhaltens ist es im übrigen unerheblich, daß die Geschädigte dem Soldaten nach Rückgabe des Geldes verziehen hat (Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [18]> m.w.N.).
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