Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.1990 - 2 WD 8.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung einer Stabsärztin durch ihren Vorgesetzten - Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Ausstellung von Bescheinigungen über die Dauer ihres Aufenthalts zur Vorlage bei ihren privaten Krankenversicherungen zur Erstattung von Krankenhaustagegeld für Soldaten im ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 02.03.1989 - S 7 VL 7/88
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 WD 8.89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 WD 8.89
Für eine Überbürdung der ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, eine gesetzliche Grundlage (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 15.04.1977 - 2 WD 34.76
Manipulieren von Schusswaffen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1990 - 2 WD 8.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Verstöße gegen die Fürsorge- und die Kamerdschaftspflicht durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander begangen werden (BVerwG NZWehrr 1973, 24; BVerwGE 53, 272, 274) [BVerwG 15.04.1977 - II WD 34/76].
- BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage
Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -) nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Beeinflussung des Zeugen K. zur Falschaussage gegenüber dem Zeugen S. auch als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) und die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) dar. - BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …
Da sich die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 20. Mai 1931 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [189]> m.w.N., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 WD 8.89 - m.w.N. und vom 5. März 1991 - BVerwG 2 WD 36.90 -)nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können, stellt sich die Handlungsweise des früheren Soldaten angesichts seiner hohen Verschuldung und der Ungewißheit, die aufgenommenen Darlehen den Zeugen Ba. und T. zu der vereinbarten oder in einer angemessenen Zeit zurückzugewähren, zugleich als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) wegen einer voraussehbaren Vermögensschädigung oder -gefährdung der beiden Zeugen dar (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 24.85 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".