Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ehebruch eines Soldaten - Ehefrau eines Kameraden - Dienstvergehen - Disziplinarrechtliche Würdigung - Kameradschaftspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 22.11.1990 - 4 VL 16/90
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1971 - II WD 38.71
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Vorsätzliche Verletzung der Pflichten …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - (BVerwGE 43, 293 [295]) darauf hingewiesen, daß diese Prämisse fragwürdig ist, da die Beseitigung der Strafbarkeit des Ehebruchs dafür jedenfalls nicht angeführt werden kann. - BVerwG, 04.06.1980 - 2 WD 55.79
Wohlverhaltenspflicht des Soldaten - Ehebruch mit Kameradenfrau - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 26.01.1982 - 2 WD 15.81
Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. - BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81
Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.
- BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92
Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe
Nach der gefestigten Rechtsprechung der Wehrdienstgerichte und insbesondere des 2. Wehrdienstsenats, der zuletzt durch Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - zur disziplinarrechtlichen Würdigung des sogenannten Einbruchs eines Soldaten in eine Kameradenehe Ausführungen gemacht habe, seien derartige Handlungen von Soldaten gegenüber Kameradenfrauen angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen nicht als überholt anzusehen.Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwG 2 WD 15.81 -, vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -
) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat. Der Senat sieht im vorliegenden Fall entgegen der Ansicht der Verteidigung keine Veranlassung, seine ständige Rechtsprechung zur disziplinarrechtlichen Würdigung des "Einbruchs" eines Soldaten in eine Kameradenehe angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen als überholt anzusehen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -
- m.w.N.). Bei einem ehewidrigen oder ehebrecherischen Verhältnis zu einer Kameradenfrau hat sich, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - <BVerwGE 43, 293 [295]> ausgeführt und im Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - erneut hervorgehoben hat, an dem disziplinaren Gewicht der Eheverfehlung nichts geändert, da ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht unverändert schwer wiegt und die Vertrauenswürdigkeit, das Ansehen und die Autorität eines Soldaten, der sich in dieser Weise unkameradschaftlich verhält, nach wie vor erheblich beeinträchtigt werden.
- BVerwG, 22.01.2025 - 2 WD 14.24
Soldaten und Ehebruch
Rn. 21 b) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung in der Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau regelmäßig eine Verletzung der Kameradschaftspflicht in Form einer Missachtung der Rechte des Kameraden gesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1971 - 2 WD 38.71 - BVerwGE 43, 293 ; vom 9. August 1973 - 2 WD 16.73 - BVerwGE 46, 146 ; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 ; vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 und vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - NJW 2002, 3722 ).Soweit er teilweise zudem auf eine Missachtung der Ehre und Würde des Kameraden abgestellt hat, hält er daran seit seiner Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 WD 43.01 - nicht mehr fest. Ausnahmen hat er angenommen, wenn sich alle Beteiligten über das Scheitern ihrer Ehen einig waren und ihrem jeweiligen Ehepartner die freie Entscheidung über sein weiteres Verhalten zubilligten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15 LS 1) oder wenn das Verhältnis erst begann, nachdem der Kamerad eindeutig zum Ausdruck gebracht hatte, dass er seine Ehe als gescheitert betrachtet und an ihr nicht mehr festhalten will (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 LS b und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 LS 2).
Kaum ein anderes Verhalten zum Nachteil einer Kameradin oder eines Kameraden ist stärker geeignet, Spannungen, Unruhe und Misstrauen nicht nur zwischen den Beteiligten, sondern in der Truppe allgemein auszulösen und damit den Zusammenhalt untereinander zu stören (…BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 WD 50.81 - juris Rn. 31; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 ).
Darum ist es für den Zusammenhalt der Truppe und den geordneten Dienstbetrieb wesentlich, dass verheiratete Soldatinnen und Soldaten sich insbesondere mit Blick auf ihre oft unvermeidlichen häufigen dienstlich bedingten Abwesenheiten - Dienst als Offizier vom Wachdienst, Teilnahme an Übungen, Lehrgängen, Manövern oder Einsätzen - darauf verlassen können, dass ihre Ehe von ihren Kameradinnen und Kameraden respektiert wird (…BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 WD 50.81 - juris Rn. 31; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 ).
Deshalb hat sie zu unterbleiben, wenn die Beteiligten sich zum Zeitpunkt des ehewidrigen Verhaltens über das Scheitern ihrer Ehe einig waren und an ihr nicht mehr festhielten (BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1980 - 2 WD 55.79 - BVerwGE 73, 15; vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 - NZWehrr 1991, 252 und vom 1. Juli 1992 - 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269).
- BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines …
Eine sexuelle oder sonst ehewidrige Beziehung zu der Ehefrau eines Kameraden hat, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) stets hervorgehoben hat, erhebliches disziplinarrechtliches Gewicht.
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [f.]> m.w.N., vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.). - BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [f.] m.w.N.; Urteile vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.). - BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93
Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener - …
Sie übersieht jedoch, daß insoweit der Senat bisher auch keinen Anlaß gesehen hat, seine gefestigte Rechtsprechung zur disziplinarrechtlichen Würdigung des sogenannten Einbruchs eines Soldaten in eine Kameradenehe angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen als überholt anzusehen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - <NZWehrr 1991, 252> und vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
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