Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1981 - 2 WD 9.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund einer Trunkenheit im Verkehr - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 09.12.1980 - M 7 VL 29/80
- BVerwG, 16.07.1981 - 2 WD 9.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 73, 222
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.12.1980 - 2 WD 54.80
Angemessenheit der Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels als …
Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 2 WD 9.81
Er hat somit auch gegen seine Dienstpflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verstoßen, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Dienst als Soldat erfordert (BVerwG Urteil vom 16. Dezember 1980 - 2 WD 54/80).
- BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08
Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler; …
In letzterem Fall dürfte der Soldat nicht gegen die Wahrheitspflicht, sondern möglicherweise gegen § 11 SG (im Falle eines Befehls zur Meldung) oder gegen seine Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (im Falle eines Weisungsverstoßes) verstoßen haben (…vgl. dazu Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 8. Aufl., § 13 Rn. 12; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 9.81 - BVerwGE 73, 222). - BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen …
Denn die Verpflichtung zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 SG ist keine Nebenverpflichtung, sondern hat wegen des eindeutig funktionalen Bezugs auf den militärischen Dienstbetrieb erhebliche Bedeutung; um dessen geordneten Ablauf sicherzustellen, bedarf jeder Soldat - besonders ein Vorgesetzter - der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten; sein Verhalten muß dem Bild eines pflichtgetreu handelnden Soldaten entsprechen und geeignet sein, sein dienstliches Ansehen zu wahren und zu festigen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 4.70 - (BVerwGE 43, 149 (f.)) und vom 16. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 9.81 - (BVerwGE 73, 222 (f.))). - BVerwG, 04.07.2001 - 2 WD 52.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung mehrerer Befehle - …
Um dessen geordneten Ablauf zu gewährleisten, bedarf jeder Soldat - besonders ein Vorgesetzter - der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten; sein Verhalten muss dem Bild eines pflichtgetreu handelnden Soldaten entsprechen und geeignet sein, sein dienstliches Ansehen zu wahren und zu festigen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 4.70 - <BVerwGE 43, 149 [f.]>, vom 16. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 9.81 - <BVerwGE 73, 222 [f.]> und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - <BVerwGE 103, 357 = NZWehrr 1996, 260 > m.w.N.). - BVerwG, 11.05.1983 - 2 WD 14.83
Fernbleiben eines Soldaten von der Ausbildung - Vorzeitige Beendigung einer …
Aus diesen Erwägungen hat der Senat im Regelfall von einer Dienstgradherabsetzung des Täters abgesehen und es bei darunter liegenden disziplinargerichtlichen Maßnahmen bewenden lassen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1970 - 1 WD 10/69 -, vom 24. Juli 1974 - 2 WD 31/74 -, vom 30. August 1977 - 2 WD 27/77 -, vom 13. Mai 1980 - 2 WD 2, 3/80 - und vom 16. Juli 1981 - 2 WD 9/81). - BVerwG, 27.11.1985 - 2 WD 27.85
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit in Vorgesetztenstellung - Unerlaubtes …
Läßt es ein Soldat bei seiner Fachausbildung, ohne diese vorzeitig zu beenden, an Selbstverantwortlichkeit und Initiative fehlen, "schwänzt" er die Ausbildung, so verletzt er damit noch keine soldatischen Pflichten (BVerwGE 73, 222, 226) [BVerwG 16.07.1981 - 2 WD 9/81].
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