Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.1992 - 2 WD 9.92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Straßenverkehrsgefährdung - Disziplinare Reaktion
Papierfundstellen
- BVerwGE 93, 284
- NVwZ 1993, 780 (Ls.)
- NVwZ-RR 1993, 255
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21
Ahndung von außerdienstlich versuchten Nötigungen eines Soldaten; Herabsetzung im …
In den vom Senat bislang entschiedenen Fällen erfüllten Nötigungshandlungen regelmäßig zusätzlich andere Straftatbestände, die einen höheren Strafrahmen aufwiesen und damit den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmten (z.B. sexuelle Nötigung: BVerwG…, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 28, Nötigung im Straßenverkehr: BVerwG, Urteil vom 18. August 1992 - 2 WD 9.92 - BVerwGE 93, 284 ; Körperverletzungen: BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - NZWehrr 2017, 73 ff.). - BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96
Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung …
Ferner hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte in disziplinarer Hinsicht als erhebliches Fehlverhalten gewürdigt (vgl. Urteile vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92 - <BVerwGE 93, 284 [ff.]> und vom 25. Januar 1994 - BVerwG 2 WD 28.93 -).Denn als Vorgesetzter ist er zur Durchführung seiner dienstlichen Aufgaben nicht nur auf seine Befehlsbefugnis, sondern in hohem Maß auch auf Ansehen und Autorität angewiesen, die er bei Untergebenen genießt (vgl. BVerwGE 93, 284 [f.]).
- BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und …
Der Dienst des Soldaten brachte es im übrigen zwangsläufig mit sich, daß er als Vorgesetzter und Einheitsführer jederzeit in die Lage kommen konnte, kurzfristig Entscheidungen treffen zu müssen, die ausgeprägtes Verantwortungsbewußtsein und hohe Verantwortungsbereitschaft voraussetzten und für die Erhaltung von Leben und Gesundheit der Untergebenen sowie die sachgerechte Wahrung der dienstlichen Interessen und den ordnungsmäßigen Materialeinsatz voraussehbar erhebliche Bedeutung hatten oder hätten gewinnen können (vgl. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105, 107> und vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92). - BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01
Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels …
Wenngleich der dienstliche Bereich hier durch das außerdienstliche Verkehrsdelikt nicht unmittelbar berührt worden ist, da der Soldat dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betraut ist, lässt die Art und Weise seiner Teilnahme am Straßenverkehr Rückschlüsse auf seine charakterliche Zuverlässigkeit zu und berührt damit seine Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit sowie seine dienstliche Verwendbarkeit (vgl. Urteil vom 18. August 1992 - BVerwG 2 WD 9.92 - <BVerwGE 93, 284 >).
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