Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessenheit der Herabsetzung des Dienstgrades als Disziplinarmaßnahme - Sexueller Missbrauch von Kindern als Dienstvergehen - Fürsorgepflicht eines Soldaten in Vorgesetztenstellung - Kameradschaftspflicht eines Soldaten - Inner- und außerdienstliche ...
Verfahrensgang
- TDG Nord, 01.09.1993 - 10 VL 24/92
- BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.07.1991 - 2 WD 5.91
Homosexualität in der Bundeswehr - Sperrwirkung im disziplinargerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143> und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.Ein solches Fehlverhalten erfordert zwar nicht in jedem Fall eine Dienstgradherabsetzung; wenn aber Erschwerungsgründe von erheblichem Gewicht gegeben sind und wenn es zu einschlägigen Handlungen gegenüber mehreren Personen gekommen ist, dann erweist sich eine derartige Maßnahme als unumgänglich, soweit nicht bei einem noch aktiven Soldaten gegebenenfalls die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwGE 93, 143 [146]).
- BVerwG, 15.01.1992 - 2 WD 41.91
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Sexuelle Annäherung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143> und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG NZWehrr 1993, 34 [f.]) ist schon der Versuch eines Soldaten in Vorgesetztenstellung, zu untergebenen homosexuelle Kontakte anzuknüpfen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, weil hierdurch das notwendige Vertrauen in seine moralische Integrität Schaden nimmt oder gar zerstört wird und das Zusammenleben in der Truppe sowie deren inneres Gefüge auf vielfältige Weise empfindlich gestört werden können.
- BVerwG, 08.06.1988 - 2 WD 63.87
Pflicht eines Soldaten zur Kameradschaft - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143> und vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34 [f.]>) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - und vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -).
- BVerwG, 17.05.1990 - 2 WD 21.89
Disziplinarrecht - Berufung eines Soldaten - Disziplinarmaß - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 21.89 - <BVerwGE 86, 288 [291 f.] m.w.N.>) sind homosexuelle Handlungen vor und an Kindern und Jugendlichen in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich. - BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93
Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - und vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -). - EuGH - 635/79 (anhängig)
van Lamsweerde / Kommission und Rat
Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 2 WD 9.94
Vom Bundesminister der Verteidigung wurde ihm durch Anerkennungsurkunden vom 5. März 1982 und 18. Mai 1983 jeweils besonderer Dank für seine erfolgreiche Beteiligung am Vorschlagswesen in der Bundeswehr ausgesprochen, und zwar zunächst für den Vorschlag Nr. 635/79 zur "Bedienungsanweisung für den Bilgenwasserentöler der Firma Boll und Kirch" eine Geldprämie von 800 DM, sodann für den Vorschlag Nr. 564/82 zu den "Betriebsvorschriften für den Kesselbetrieb auf Zerstörer der Kl. 101 A" eine Geldprämie von 450 DM zuerkannt.
- BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98
Strafanzeige gegen einen Soldaten wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - , vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -, vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <NZWehrr 1995, 213 > und vom 18. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 43.96 -) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 -, vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 - und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 -).
Außerdem stellen die festgestellten homosexuellen Übergriffe nach Intensität und Ausmaß ein so gravierendes Fehlverhalten dar, daß ein Absehen von der disziplinaren Höchstmaßnahme schon deswegen ausgeschlossen ist, weil es teilweise, wie zu den Anschuldigungspunkten 2 und 5, ohne Wissen und gegen den mutmaßlichen Willen der jeweiligen Opfer vollzogen wurde (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -).
- BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94
Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 - m.w.N., vom 30. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 5.91 - <BVerwGE 93, 143>, vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <NZWehrr 1993, 34>, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94) kann homosexuelles Verhalten innerhalb der Bundeswehr nicht toleriert werden.die homosexuelle Betätigung nach Intensität und Ausmaß eine gravierende Fehlverhaltensweise darstellt, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Opfers vollzogen wird (vgl. Urteile vom 8. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 63.87 -, vom 24. März 1994 - BVerwG 2 WD 46.93 - und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94).
- BVerwG, 29.11.1994 - 2 WD 33.94
Homosexuelle Belästigung eines Kameraden als Verstoß gegen die …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (urteile vom 15. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 41.91 - <BVerwGE 93, 227> und vom 18. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 9.94 -) kann homosexuelles Verhalten in der Bundeswehr nicht toleriert werden.
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