Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1971 - II WD 92.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens in Form der Versagung des Aufsteigens im Gehalt - Vorsätzlicher Verstoß eines Soldaten gegen die Kameradschaftspflicht und die Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten - Durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 43, 200
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BDH, 21.05.1965 - II WDB 8/65
Auszug aus BVerwG, 19.03.1971 - II WD 92.70
Insoweit hält der Senat an der im Beschluß vom 21. Mai 1965 - II WDB 8/65 - vertretenen Ansicht, daß auch in solchem Falle das Verfahren einzustellen sei, nicht fest. - BDH, 17.08.1965 - II WD 19/65
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1971 - II WD 92.70
Das bedeutet, daß ein disziplinargerichtliches Verfahren bei Handlungen eines Soldaten im Ruhestande oder eines Angehörigen der Reserve nur dann als unzulässig eingestellt werden kann, wenn eine Tat Gegenstand des Verfahrens ist, die nicht unter § 23 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 1. Alternative, oder Nr. 3 SG fällt oder die so wenig bedeutsam ist, daß sie offensichtlich nicht geeignet ist, gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative, in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SG den Dienstgrad des Beschuldigten in Frage zu stellen (vgl. hierzu den vom Senat in II WD 19/65 entschiedenen Fall).
- BVerwG, 15.06.2007 - 2 WD 17.06
Verfahrenshindernis; Verfahrenseinstellung; unwirksame Ernennung; Soldat auf …
Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehören im gerichtlichen Disziplinarverfahren insbesondere die Verfolgbarkeit von Täter und Tat (vgl. Beschluss vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - BVerwGE 43, 200 ;… Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 108 Rn. 8 und § 98 Rn. 4) sowie die Möglichkeit, im Falle eines Schuldspruchs eine der in der Wehrdisziplinarordnung vorgesehenen gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen verhängen zu können. - BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - und vom 9. Oktober 1972 - BVerwG 2 WD 15.72 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 2 WD 11.73 -), braucht eine Anschuldigungsschrift nicht zwingend Rechtsausführungen zu enthalten und die Angabe einer falschen Vorschrift des Soldatengesetzes in der Anschuldigungsschrift hindert das Wehrdienstgericht nicht daran, den Vorwurf unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen. - BVerwG, 09.02.1988 - 2 WD 40.87
Disziplinarverfahren gegenüber einem Soldaten - Fahrlässige Trunkenheit im …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedeutet diese Formulierung aber nur eine Wiederverwendung in dem jeweiligen Dienstgrad des Vorgesetzten (BVerwGE 43, 200; 53, 269) [BVerwG 16.03.1977 - I WB 137/76]. - BVerwG, 22.05.1975 - II WD 18.73
Disziplinarische Einleitungsbehörde für Offiziere der Bundeswehr - "Gegenstand …
Insoweit bestünde, wie oben ausgeführt, kein Bedürfnis zur Einstellung des Verfahrens, da die bei Einleitung zwar unzuständige Behörde nunmehr die zuständige Einleitungsbehörde wäre (vgl. auch BVerwGE 43, 200, 204 [BVerwG 19.03.1971 - II WD 92/70]; BVerwG Beschluß vom 9. Oktober 1972 - II WD 15/72).
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