Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 10.20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Aufhebung einer vorläufigen Dienstenthebung und Einbehaltensanordnung wegen Unverhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und hälftigen Einbehaltung der Dienstbezüge eines Soldaten i.R.d. Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Ausübung des Ermessens der Einleitungsbehörde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91
Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 10.20
Rn. 12 Eine vorläufige Dienstenthebung dient dazu, einen Zustand, der endgültig erst auf Grund eines längere Zeit beanspruchenden förmlichen Verfahrens geregelt wird, vorübergehend zu ordnen, um dadurch Nachteile und Gefahren insbesondere für Disziplin und Ordnung in den Streitkräften abzuwehren oder zu verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren getroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1991 - 2 WDB 3, 91 - BVerwGE 93, 69 m.w.N.).Dies ist bei einer vorläufigen Dienstenthebung, mit der ein Verlust der Berufsförderung als Minderung der dem Soldaten vom Dienstherrn geschuldeten Leistungen einhergeht, nur der Fall, wenn das disziplinargerichtliche Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein auf die Höchstmaßnahme lautendes Urteil erwarten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1991 - 2 WDB 3, 91 - BVerwGE 93, 69 m.w.N.).
- BVerfG, 08.09.1993 - 2 BvR 1517/92
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht
Auszug aus BVerwG, 11.02.2021 - 2 WDB 10.20
Da innerhalb einer stetig verlaufenden zeitlichen Entwicklung der präzise Zeitpunkt, zu dem eine noch verhältnismäßige, durch die Einbehaltung verursachte Belastung in eine unverhältnismäßige Belastung umschlägt, nicht feststellbar ist, bedarf es zur hinreichenden Begründung der Unverhältnismäßigkeit ihrer sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls ergebenden Evidenz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1993 - 2 BvR 1517/92 - NVwZ 1994, 574 , BVerwG…, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 2 WDB 6, 19 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 11 m.w.N.).
- TDG Süd, 22.07.2021 - S 7 GL 3/20
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Disziplinarmaßnahmen (vorläufige …
Der Verfall tritt indes nicht ein, soweit die Einbehaltungsanordnung aufgehoben wurde (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 18, juris; BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 12 m.w.N., juris;… Dau/Schütz, Wehrdisziplinarordnung, 7. Aufl. 2017, § 126 Rn. 31;… Weiß in GKÖD, I Yt § 126 Rn. 96).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bildet eine Einbehaltensanordnung nur unter Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Maßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 22 m.w.N., juris, in dem dies bei einer Dauer von sechseinhalb Jahren beanstandet wurde, und BVerwG…, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13/20 -, Rn. 27, juris, in dem eine vierzehnmonatige Einbehaltung der Dienstbezüge noch akzeptiert wurde).
Diese werden von der zur Hauptsache ergehenden Kostenentscheidung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens miterfasst (stRspr. vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10/20 -, Rn. 24, juris; BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9/20 -, Rn. 52, juris; BVerwG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 2 WDB 2/20 -, Rn. 40, juris; BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2/19 -, Rn. 32, juris).
- BVerwG, 08.05.2023 - 2 WDB 13.22
Leugnung und Verharmlosung des Holocaust
Rn. 42 Sollten weitere Ermittlungen die Prognose zu Gunsten des Soldaten verändern oder sollte das Verfahren überlang dauern, ist die Einleitungsbehörde gemäß § 126 Abs. 5 Satz 1 WDO bereits von Amts wegen gehalten, die Einbehaltensanordnung auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 20 ff.). - BVerwG, 28.01.2022 - 2 WDB 7.21
Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebeung der Anordnung der vorläufigen …
Die Einbehaltensanordnung vom 13. Dezember 2018 bestünde damit etwas über 3 Jahre und erreicht noch nicht ein Ausmaß, das zu ihrer (Teil-)Aufhebung führen müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - NZWehrr 2021, 262 ff.).
- BVerwG, 25.04.2025 - 2 WDB 13.24
Vergewaltigung einer Kameradin; vorläufige Kürzung des Ruhegehalts
Sollten weitere Ermittlungen oder bindende Feststellungen in einem unter Umständen neuen Strafurteil die Prognose zugunsten des früheren Soldaten verändern oder sollte das Verfahren überlang dauern, ist die Einleitungsbehörde gemäß § 130 Abs. 5 Satz 1 WDO von Amts wegen gehalten, die Einbehaltungsanordnung auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23
Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 WDO
Mit zunehmender Verzögerung des Abschlusses des vor mehr als drei Jahren eingeleiteten Disziplinarverfahrens gerät insbesondere die Aufrechterhaltung der (teilweisen) Einbehaltung von Dienstbezügen notwendigerweise immer stärker in einen Widerstreit mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 21). - BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23
Zur Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO
Mit zunehmender Verzögerung des Abschlusses des vorliegend bereits vor mehr als zwei Jahren eingeleiteten Disziplinarverfahrens gerät insbesondere die Aufrechterhaltung der (teilweisen) Einbehaltung von Dienstbezügen notwendigerweise immer stärker in einen Widerstreit mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 21). - BVerwG, 29.06.2022 - 2 WDB 3.22
Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Soldatin …
Die Einbehaltensanordnung vom 11. August 2021 erreicht indes noch nicht ein Ausmaß, das zu ihrer (Teil-)Aufhebung führen müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - NZWehrr 2021, 262 ). - BVerwG, 03.04.2023 - 2 WDB 3.23
Erfolglose Beschwerde gegen die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge
Er ist als Aufhebungsantrag für die Vergangenheit statthaft, da eine Rechtswidrigkeit der Einbehaltensanordnung von Anfang an geltend gemacht wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 1969 - II DB 5, 69 - BVerwGE 33, 332 , vom 13. Januar 1984 - 1 DB 27.83 - juris Rn. 10…, vom 16. Dezember 2020 - 2 WDB 9, 20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 13 Rn. 12 und vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 18).Zudem muss das Ermessen unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtsfehlerfrei ausgeübt worden sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 20).
- BVerwG, 29.03.2023 - 2 WDB 16.21
Entscheidung im vorläufigen Verfahren nach § 126 WDO
Die insoweit bestehende Unklarheit ist nicht im vorliegenden Verfahren, sondern im seit fast zweieinhalb Jahren anhängigen Hauptsacheverfahren abschließend zu klären, wobei dessen augenscheinliche Überlänge die Rechtmäßigkeit der Einbehaltungsanordnung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zusätzlich infrage stellt (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 15 Rn. 22). - BVerwG, 26.10.2021 - 2 WDB 8.21
Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer …
Sollten weitere Ermittlungen oder bindende Feststellungen in einem Strafurteil die Prognose zu Gunsten des Soldaten verändern oder sollte das Verfahren überlang dauern, ist die Einleitungsbehörde gemäß § 126 Abs. 5 Satz 1 WDO bereits von Amts wegen gehalten, die Einbehaltensanordnung auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 2 WDB 10.20 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22
Erfolgreiche Beschwerde gegen die Aufhebung einer Anordnung zur teilweisen …
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