Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 11.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Dienstvergehens - Berufung gegen ein disziplinargerichtliches Urteil - Nachholbarkeit einer versehentlich unterbliebenen Kostenentscheidung - Verkündung eines Urteils ohne ...
Verfahrensgang
- TDG Süd, 10.08.1999 - TDiG S 10 VL 22/98
- BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 11.99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.04.1999 - 2 WD 12.99
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 11.99
Vielmehr sind rechtskundige Verteidiger in der Lage und dazu aufgerufen, die Berufung durch substantiierte Ausführungen zu begründen, insbesondere im einzelnen darzulegen, weshalb die tragenden Erwägungen der Begründung des angefochtenen Urteils als unzutreffend oder angreifbar anzusehen seien (Urteil vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - < NZWehrr 1999, 168 >). - BVerwG, 10.08.1970 - II WD 64.70
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 2 WDB 11.99
Diese Vorschrift soll die Rechtsmittel wegen der Kosten einschränken und verhüten, daß die höhere Instanz die Hauptsache nachprüfen muß, nur um über die Kosten entscheiden zu können (Beschluß vom 10. August 1970 - BVerwG 2 WD 64.70 -).
- BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01
Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der …
Aus der Berufungsschrift ergibt sich auch nicht, inwiefern sich der frühere Soldat durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und was er mit seiner Berufung erreichen will (vgl. dazu Beschlüsse vom 19. April 1999 - BVerwG 2 WD 12.99 - und vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 2 WDB 11.99-).
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