Rechtsprechung
| BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
- BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91
Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91
Der 2. Wehrdienstsenat hat das disziplinargerichtliche Verfahren gegen Hauptmann der Reserve ... in der Berufungshauptverhandlung am20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - entschieden.Da der Senat die Berufung des früheren Soldaten zurückgewiesen hat, werden die vorgelegten Fragen nunmehr bei der Vollstreckung desUrteils vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - zu beantworten sein.
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten M. die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91
Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, hindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>).
- BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 28.01.1992 - 2 WD 56.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beihilfe zum Diebstahl sowie wegen …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Obergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
- BVerwG, 27.08.1991 - 2 WDB 14.91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88
Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe
Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe.Mit Schriftsatz vom 11. Juni 1991 beantragten die Verteidiger des früheren Soldaten unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - die Auszahlung des bisher einbehaltenen Restes der Übergangsbeihilfe in Höhe von 7.149,58 DM.
Demgegenüber hat der 6. R-Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - erkannt, daß die Dienstgradherabsetzung bei einem Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, ohne eine entsprechende ausdrückliche Entscheidung des Disziplinargerichts nicht die Übergangsbeihilfe mindere; diese sei nach dem Dienstgrad zu berechnen, den der Soldat bei Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der Bundeswehr innegehabt habe.
- BVerwG, 11.10.1967 - II WD 47.67
Zur Frage einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten der Reserve
Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
Diese Rechtsfolge ergibt sich nach Auffassung des 2. Wehrdienstsenats, die er bisher in ständiger Rechtsprechung (so schon Urteil vom 11. Oktober 1967 - BVerwG 2 WD 47.67 = BVerwGE 33, 39; Beschluß vom 20. Februar 1984 - BVerwG 2 WDB 1, 84 - zuletzt Beschluß vom 9. April 1991 - BVerwG 2 WDB 9, 91 -) in Übereinstimmung mit Dau (…a.a.O. § 75 RdNr. 6, § 57 RdNr. 7) vertreten hat, unmittelbar aus dem Gesetz. - BVerwG, 20.11.1973 - II WD 39.73
Aberkennung des Ruhegehalts und Kürzung der Übergangsgebührnisse - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
Das Verfahrensergebnis ist dazu im Wege einer summarischen Prüfung anhand des Verfahrensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung zu ermitteln: "Bei der Prüfung, ob dem Antrag auf Auszahlung der Übergangsbeihilfe ganz oder teilweise entsprochen werden kann, muß also das zuständige Wehrdienstgericht berücksichtigen, ob ein bei der Eigenart und Schwere des Vorwurfs mögliches Verfahrensergebnis nicht durch die vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen oder weitgehend seiner Wirkung entkleidet werden kann" (Urteil vom 20. November 1973 - BVerwG 2 WD 39.73 -).
- BVerwG, 28.08.2013 - 2 WDB 4.13
Gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten; Antrag auf …
Rn. 7 Das Gesetz lässt deshalb eine vorzeitige Auszahlung nur insoweit zu, als dies ohne Gefährdung des Verfahrensergebnisses vertretbar ist (Beschluss vom 17. Juli 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - ZBR 1991, 376 m.w.N. = juris Rn. 6).Denn die Auszahlung der Versorgungsleistungen ist nach § 82 Abs. 2 WDO ohne Rücksicht auf die soziale oder wirtschaftliche Lage des Soldaten nur insoweit zulässig, als dies ohne Gefährdung des Verfahrensergebnisses vertretbar ist (Beschluss vom 17. Juli 1991 a.a.O.).
- BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, hindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 26.07.2001 - 2 WDB 10.01
Zulässigkeit der Zahlung von Übergangsbeihilfe vor rechtskräftigem Abschluss des …
Das Verfahrensergebnis ist dazu im Wege einer summarischen Prüfung anhand des Verfahrensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung zu ermitteln (Beschluss vom 17. Juli 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <NZWehrr 1991, 249>).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".