Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1969 - II WDB 20.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09
Einbehaltung von 50% der Dienstbezüge und Ausspruch eines Uniformtrageverbots …
Rn. 11 a) Zwar ist die Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen, d.h. unanfechtbaren Beschlusses, der im Rahmen und auf der Grundlage des § 126 Abs. 1, 2 und 5 WDO erlassen worden ist, nur begrenzt, weil er - dem vorläufigen Charakter von Anordnungen nach § 126 Abs. 1 und 2 WDO und dem sie ggf. überprüfenden summarischen Verfahren entsprechend - materieller Rechtskraft nicht fähig ist (vgl. z.B. Beschluss vom 22. Juli 1969 - BVerwG 2 WDB 20.68 - Dau, WDO, 5. Auflage 2009, § 126 Rn. 33; zum Beamtendisziplinarrecht z.B. Beschluss vom 21. September 1984 - BVerwG 1 DB 31.84 - BVerwGE 76, 201 m.w.N.).
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