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| OLG Karlsruhe, 21.04.1993 - 2 WF 103/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 5 WF 12/07
Rückzahlung eines Gerichtskostenvorschusses bei rückwirkender Bewilligung von …
Der erkennende Senat ist nunmehr der Auffassung, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Rückwirkung auf den Tag der Antragstellung dazu führt, dass die Antragstellerin bereits an diesem Tag von sämtlichen Gerichtskosten befreit war, so dass ein gezahlter Gerichtskostenvorschuss zurück zu erstatten ist (so auch OLG Hamburg, MDR 1999, 1287; OLG Koblenz, MDR 2005, 349; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2002 i. S. 8 WF 80/02, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.1993 i. S. 2 WF 103/91, zitiert nach Juris;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 122 Rn. 4;… Thalmann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 1992, § 122 Rn. 8;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 122 Rn. 4). - FG Köln, 07.07.2010 - 10 Ko 1033/09
Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung
Rn. 24 "Rückständige" Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt waren (OLG Karlsruhe vom 01.02.2007 5 WF 12/07, FamRZ 2007, 1028; vom 21. April 1993 2 WF 103/91, Justiz 1993, 457; OLG Stuttgart vom 27.12.2002 8 WF 80/02, RPfleger 2003, 200; vom 11.12.1986 8 WF 73/86, MDR 1987, 329).
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