Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1814
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10
Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren …
Ist nicht nur eine Klarstellung des übertragenen Aufgabenkreises beabsichtigt, muss das Betreuungsgericht regelmäßig einen Bezug zu dem konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herstellen, für das die Notwendigkeit der Vertretung durch einen Betreuer besteht (…vgl. KG, a.a.O.; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 312;… Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896, Rz. 19). - OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Berechtigung des Betreuers zur Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren …
Sie stützt sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschl. v. 12. Apr. 2011, 2 WF 166/10, zit. n. juris: Rn. 6), welche diese Aussage nur in dem auf den vorliegenden Fall nicht passenden Kontext trifft, die Personensorge reiche zur Vertretung im Ehescheidungsverfahren ebenso wenig aus wie der Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden". - OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins …
Es ist dabei so konkret wie möglich zu formulieren (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 2011, 14629).Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20).
- KG, 12.02.2014 - 25 WF 150/13
Umfang der Bevollmächtigung im Scheidungsverfahrens; Umfang der durch den …
Erforderlich wäre aber die Bestellung zur Vertretung im Scheidungsverfahren gewesen (vgl. z.B. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1166 ; OLG Zweibrücken FamFR 2011, 312 = FamRZ 2011, 1814 (Leitsatz), wenn denn insoweit ein Bedürfnis für eine Betreuung bestanden haben sollte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".