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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.05.2009 - 2 WF 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20055
OLG Bamberg, 05.05.2009 - 2 WF 20/09 (https://dejure.org/2009,20055)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.05.2009 - 2 WF 20/09 (https://dejure.org/2009,20055)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 2 WF 20/09 (https://dejure.org/2009,20055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligung für das Scheidungsverfahren: Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vergleich auch über nicht rechtshängige Folgesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 3 S. 1
    Höhe der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über einen nicht rechtshängigen Verfahrensgegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 231
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.2009 - 2 WF 20/09
    In Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet wird die Frage, welche Vergütung dem für den Abschluss eines solchen Vergleichs über einen nicht rechtshängigen Verfahrensgegenstand beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist (OLG Koblenz FamRZ 2009, 143; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 jeweils mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstreites).

    Der Senat schließt sich damit den überzeugenden Argumenten des OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1010) an.

  • OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine …

    Auszug aus OLG Bamberg, 05.05.2009 - 2 WF 20/09
    In Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet wird die Frage, welche Vergütung dem für den Abschluss eines solchen Vergleichs über einen nicht rechtshängigen Verfahrensgegenstand beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewähren ist (OLG Koblenz FamRZ 2009, 143; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 jeweils mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstreites).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten …

    Die Maxime, dass Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren selbst grundsätzlich nicht gewährt werden kann (BGHZ 159, 263 = NJW 2004, 2595 = FamRZ 2004, 1708), gilt jedenfalls im Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 RVG auch für die ergänzende Bewilligung von PKH für den Abschluss eines sog. Mehrvergleichs (Fortführung von OLG Bamberg FamRZ 2008, 662 sowie Anschluss an OLG München NJW-RR 2009, 1367 und OLG Bamberg FamRZ 2010, 231).

    Rn. 31 Das entspricht auch der nach wie vor überwiegenden Ansicht (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2008, 2142 und 2010, 231 sowie JurBüro 2009, 592;… OLG München NJW-RR 2009 a.a.O.; OLG Frankfurt NJOZ 2007, 2995; OLG Köln OLGR 2007, 607; OLG Hamm FamRZ 2009, 136 …sowie Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.10.2005 - 2 W 2190/05 - ferner MK-Motzer, 3. Auflage, Rdn.32, 33 zu § 114 ZPO;… Prütting/Völker/Zempel (2010), Rdn.8 zu § 114 ZPO bzw. Rdn. 11, 12 zu § 118 ZPO; differenzierend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 69.Aufl., Rdn.35 und 43 zu § 114 ZPO).

    Für eine unterschiedliche Behandlung beider Verfahrenssituationen ist daher kein sachlicher Grund erkennbar (OLG München NJW-RR 2009, 1367, dort Rdn.10; OLG Bamberg FamRZ 2010, 231, Rdn.14; Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.10.2005 - 2 W 2190/05; Pentz NJW 1982, 1269, 1270), so dass für den Ergänzungsantrag wiederum die von BGHZ a.a.O. bestätigte Maxime eingreift, wonach für das Bewilligungsverfahren selbst Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht gewährt werden kann.

  • LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15

    Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).

    Für eine unterschiedliche Behandlung beider Verfahrenssituationen ist daher kein sachlicher Grund erkennbar (OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05), so dass für den Ergänzungsantrag wiederum der Grundsatz gilt, wonach für das Bewilligungsverfahren selbst Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht gewährt werden kann.

  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).

    Für eine unterschiedliche Behandlung beider Verfahrenssituationen ist daher kein sachlicher Grund erkennbar (OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05), so dass für den Ergänzungsantrag wiederum der Grundsatz gilt, wonach für das Bewilligungsverfahren selbst Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht gewährt werden kann.

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