Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Ehegatten- und Kindesunterhalt; Gewährung von Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Rechtsverfolgung; Prozesskostenbeihilfe bei Erlangung eines Unterhaltstitels auf einfacherem und kostengünstigerem Weg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Forchheim, 07.05.1986 - 2 F 77/86
- OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 08.08.1985 - 16 UF 103/85
Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86
Der Abzug eines (fiktiven) Betrages für den Betreuungsaufwand vom Einkommen der Antragstellerin ist unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt (Senatsbeschluß vom 12.11.1985, 2 WF 224/85 und ständige Rechtsprechung des Senats; ebenso OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 749 [OLG Karlsruhe 08.08.1985 - 16 UF 103/85]/751). - OLG Hamm, 08.11.1982 - 4 WF 341/82
Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86
Auch insoweit hat das Amtsgericht die beantragte Prozeßkostenhilfe mit zutreffender Begründung versagt; denn die Antragstellerin kann, falls sie auf der Errichtung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels besteht, den Antragsgegner zur Abgabe einer entsprechenden notariellen Verpflichtungserklärung auf ihre Kosten veranlassen (OLG Hamm, FamRZ 1983, 69 und FamRZ 1985, 506; Künkel, Die Titulierung des freiwillig gezahlten Unterhalts, NJW 1985, 2665/2668; Wax, FamRZ 1985, 10/11). - OLG Hamm, 18.01.1985 - 10 WF 8/85
Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.1986 - 2 WF 206/86
Auch insoweit hat das Amtsgericht die beantragte Prozeßkostenhilfe mit zutreffender Begründung versagt; denn die Antragstellerin kann, falls sie auf der Errichtung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels besteht, den Antragsgegner zur Abgabe einer entsprechenden notariellen Verpflichtungserklärung auf ihre Kosten veranlassen (OLG Hamm, FamRZ 1983, 69 und FamRZ 1985, 506; Künkel, Die Titulierung des freiwillig gezahlten Unterhalts, NJW 1985, 2665/2668; Wax, FamRZ 1985, 10/11).
- OLG Bamberg, 02.09.1988 - 7 WF 83/88 Nun ist zweifelsohne auch bei freiwilligen Unterhaltszahlungen ein Interesse des Unterhaltsgläubigers anzuerkennen, einen Titel über seine Forderung zu erlangen; deshalb gibt der Unterhaltsschuldner regelmäßig Anlaß zur Klage, der zwar freiwillig zahlt, sich aber weigert, einen vollstreckbaren Titel über seine Schuld errichten zu lassen (OLG Bamberg JurBüro 1988, 771; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 519; s. auch OLG Bamberg, Beschluß vom 1. Oktober 1986 - 2 WF 206/86 - juris, und Senatsbeschluß vom 19. Mai 1988 - 7 WF 43/88 - n.v. zu der Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit, wenn sich ein Unterhaltstitel auf einfacherem und kostengünstigerem Weg erreichen läßt).
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