Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
WDO § 44 Abs. 3, § 84 Abs. 1; WBO § 22a Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 22b Abs. 2 Satz 2
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarbuße bei Sachverhaltsidentität mit strafgerichtlichem Freispruch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 3 S 2 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 1 WDO 2002
Nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarbuße bei Sachverhaltsidentität mit strafgerichtlichem Freispruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung einer wehrdisziplinarrechtlichen Geldbuße als Folge eines strafgerichtlichen Freispruchs bei identischem angeschuldigten Sachverhalt
- datenbank.nwb.de
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- TDG Nord, 24.10.2023 - N 8 GL 7/23
- BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 686
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05
Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Der Begriff "Sachverhalt" ist insoweit weder auf den Tatbestand einer Dienstpflichtverletzung noch auf einen strafrechtlichen Tatbestand beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13.05 - NZWehrr 2007, 35 zu § 16 Abs. 1 WDO). - BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Rn. 7 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Rn. 7 a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 WD 51.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Die Norm will wie § 44 Abs. 3 Satz 2 WDO im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherstellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 WD 51.00 - juris Rn. 46). - BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11). - BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14
Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie sich auch ohne Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation und auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und der rechtswissenschaftlichen Literatur ohne Weiteres beantworten lässt (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 1 WNB 1.14 - juris Rn. 4 m. w. N.). - BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
Auszug aus BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 04.12.2024 - 2 WDB 7.24
Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen richterliche Durchsuchung
Dieselbe Sache liegt ebenso wie bei der Ausschlussregelung des § 22 Nr. 4 StPO nur vor, wenn die disziplinare Verfolgung denselben Sachverhalt betrifft, so dass es auf eine zumindest teilweise Identität des historischen Ereignisses ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78 - BGHSt 28, 262 und BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 WNB 3.24 - juris Rn. 9 zu § 44 Abs. 3 WDO). - BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 44.24
Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …
Die verhängten Geldbußen sind mittlerweile rechtskräftig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2024 - 2 WNB 2.24 - und vom 23. Oktober 2024 - 2 WNB 3.24 -).
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