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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45339
BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,45339)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2018 - 2 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,45339)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2018 - 2 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,45339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG §§ 21, 28 Abs. 1; WDO § 38 Abs. 1 bis 3; WBO § 22a
    Disziplinararrest; Disziplinarmaß; Generalprävention; Maßnahmebemessung; Personalmaßnahme; Rechtsbeschwerde; Schuldprinzip; Verhältnismäßigkeitsprinzip; militärische Ordnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinararrest; Maßnahmebemessung; Anhörung der Vertrauensperson

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 SBG 2016, § 28 Abs 1 SBG 2016, § 38 Abs 1 WDO 2002, § 2 WDO 2002, § 3 WDO 2002
    Disziplinararrest; Maßnahmebemessung; Anhörung der Vertrauensperson

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung eines Disziplinararrestes gegenüber eines Soldaten aufgrund einer Befehlsverweigerung und Bedrohung eines Vorgesetzten; Verpflichtung zur erneuten Anhörung der Vertrauensperson bei einer Änderung der beabsichtigten Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 345
  • NVwZ-RR 2019, 374
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Ein Eingriff des Rechtsbeschwerdegerichts in die Maßnahmebemessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht die normativen Bemessungsrichtlinien nicht oder nicht hinreichend beachtet oder wenn sich die verhängte Disziplinarmaßnahme nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 - BGHSt 29, 319 und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123 Rn. 17).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt voraus, dass diese Bemessungskriterien mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht ermittelt und in die Entscheidung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 …und vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Rn. 99).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Ein Eingriff des Rechtsbeschwerdegerichts in die Maßnahmebemessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht die normativen Bemessungsrichtlinien nicht oder nicht hinreichend beachtet oder wenn sich die verhängte Disziplinarmaßnahme nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80 - BGHSt 29, 319 …und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123 Rn. 17).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle - ebenso wie bei der revisionsrechtlichen Überprüfung von Strafzumessungserwägungen - ausgeschlossen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86 - BGHSt 34, 345 ).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelten das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) grundsätzlich auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - NJW 2005, 1344 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; Schikane

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt voraus, dass diese Bemessungskriterien mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht ermittelt und in die Entscheidung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Rn. 99).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Trägt ein Dienstvergehen zudem eher singuläre Züge, besteht - wie in anderem Zusammenhang bereits entschieden - regelmäßig kein Bedürfnis für ein generalpräventives Handeln (vgl. zu alldem BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1979 - 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 S. 56 ff.).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich; …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Die Anhörung der Vertrauensperson dient - sowohl im Interesse des Soldaten als auch zur Objektivierung des Verfahrens - der Vorbereitung der Ermessensentscheidung des Disziplinarvorgesetzten (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 WD 24.09 - BVerwGE 138, 263 Rn. 16 zu § 27 Abs. 2 SBG a.F.).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 49.07

    Vertrauensperson; Anhörung zu Personalmaßnahme; Belehrung über Möglichkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Maßgeblich sei, dass die beabsichtigte Personalmaßnahme - für den betroffenen Soldaten erkennbar - nach Anlass, Ziel und Gegenstand im Kern identisch bleibe und auch ein zeitlicher Zusammenhang gewahrt werde (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 Rn. 44).
  • BVerwG, 26.01.2011 - 2 WNB 9.10

    Einfache Disziplinarmaßnahme; Anhörung der Vertrauensperson

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2018 - 2 WRB 1.18
    Rn. 18 Soweit der Senat für beabsichtigte Disziplinarmaßnahmen im Beschluss vom 26. Januar 2011 - 2 WNB 9.10 - (…Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 6 Rn. 3 f.) für jedwede Änderung des Disziplinarmaßes eine erneute Anhörung vorgesehen hat, hält er daran nicht mehr fest.
  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Die Maßnahmebemessung anhand der in § 58 Abs. 7 i.V.m. § 38 Abs. 1 WDO vorgegebenen Richtlinien ist grundsätzlich Sache der Tatgerichte, denen dabei ein erheblicher Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 22).

    Es bedarf jedoch einer tragfähigen Begründung dafür, dass die mit der sichtbaren Maßnahme eines Disziplinararrestes verbundene abschreckende Wirkung geboten ist, um andere von vergleichbaren Entgleisungen abzuhalten oder Nachahmungseffekte zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 25).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    Einfache Disziplinarmaßnahme; Absonderung aufgrund COVID-19; Nötigung

    An seiner älteren Rechtsprechung, demzufolge selbst dann eine erneute Anhörung der Vertrauensperson vorzunehmen ist, wenn die bei der Anhörung der Vertrauensperson avisierte Disziplinarmaßnahme milder ist als die tatsächlich verhängte (BVerwG…, Beschluss vom 30. November 2011 - 2 WRB 1.11 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 7 Rn. 22), hält der Senat - wie bereits entschieden - nicht mehr fest (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 66.22

    Wechsel der Rechtsgrundlage erfordert neue Anhörung des Personalrats

    Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Personalmaßnahme - für den betroffenen Soldaten erkennbar - nach Anlass, Ziel und Gegenstand im Kern identisch bleibt und ob auch ein zeitlicher Zusammenhang gewahrt wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 1 WB 49.07 - BVerwGE 132, 234 Rn. 44 und vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 16).

    Dies ist etwa angenommen worden, wenn nach der Anhörung zu einem Disziplinararrest weniger Arresttage als ursprünglich beabsichtigt verhängt werden (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 19).

  • BVerwG, 11.04.2024 - 2 WRB 3.23

    Unbegründete Rechtsbeschwerde betreffend die Verhängung einer Disziplinarbuße

    Für die Durchführung der Anhörung gilt § 21 SBG mit der Folge, dass die Vertrauensperson rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die beabsichtigte Maßnahme mit ihr zu erörtern ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - BVerwGE 163, 345 Rn. 15).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 WDB 1.19

    Einbehaltung von Ruhegehalt eines früheren Soldaten hinsichtlich Verhängung der …

    Da es bei Beachtung der oben genannten Bemessungsrichtlinien nach § 38 Abs. 1 WDO eine Bandbreite vertretbarer Entscheidungen gibt und den Tatgerichten im Disziplinarrecht ein erheblicher Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2018 - 2 WRB 1.18 - juris Rn. 22), kann derzeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass das Dienstvergehen die Aberkennung des Ruhegehalts zur Folge hat.
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