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| KG, 09.01.1980 - 2 Ws 347/79, 1 AR 510/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 50/14
Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlerhafter Besetzung nach Präklusion der …
So hat das Kammergericht mit Beschluss vom 9. Januar 1980 - 2 WS 347/79 - (…MDR 1980, S. 688) ausdrücklich entschieden, das erkennende Gericht sei nach Zurückweisung eines Besetzungseinwandes an diese Entscheidung nicht gebunden, wenn es später zu der Auffassung komme, dass es doch vorschriftswidrig besetzt sei, mit der Folge, dass die Hauptverhandlung auszusetzen sei, wenn der Besetzungsfehler nicht während einer kurzfristigen Unterbrechung der Hauptverhandlung behoben werden könne, während andererseits das OLG Celle (…Beschluss vom 2. April 1991 -3 Ws 93/91 - zitiert nach juris, dort Rn. 5) dieser Auffassung ausdrücklich entgegengetreten ist. - OLG Celle, 02.04.1991 - 3 Ws 93/91
Vorwurf der Tötung von Auschwitz-Häftlingen; Geltendmachung des …
Der Senat ist zwar im Gegensatz zu der vorerwähnten Entscheidung des KG (MDR 1980, 688; ebenso Rieß JR 1981, 93; Vogt/Kurth NJW 1985, 105 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]) der Auffassung, daß die Befugnis des Gerichts, eine Hauptverhandlung wegen seiner eigenen fehlerhaften Besetzung zu beenden, im Falle des gesetzlichen Ausschlusses der Besetzungsrüge durch die Verfahrensbeteiligten ebenfalls endet (…vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl. § 222 b Rdz. 38; Wagner JR 1980, 54; Boergen MDR 1980, 619 [KG Berlin 09.01.1980 - 2 Ws 347/79]). - OLG Celle, 23.07.1985 - 1 Ws 92/85
Möglichkeit der Beschwerde gegen einen dem Besetzungseinwand des Angeklagten …
Der Senat ist zwar im Gegensatz zu der vorerwähnten Entscheidung des KG (MDR 1980, 688; ebenso Rieß JR 1981, 93; Vogt/Kurth NJW 1985, 105 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]) der Auffassung, daß die Befugnis des Gerichts, eine Hauptverhandlung wegen seiner eigenen fehlerhaften Besetzung zu beenden, im Falle des gesetzlichen Ausschlusses der Besetzungsrüge durch die Verfahrensbeteiligten ebenfalls endet (…vgl. LR-Gollwitzer, StPO, 24. Aufl. § 222 b Rdz. 38; Wagner JR 1980, 54; Boergen MDR 1980, 619 [KG Berlin 09.01.1980 - 2 Ws 347/79]).
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