Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.03.1992 - 2 Ws 100/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08
Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten
Aufgrund der zunächst uneingeschränkten Berufung zu deren Hauptverhandlung die Nebenklägerin und ihre Vertreterin geladen wurden bestand für die Nebenklägerin ein berechtigtes Interesse, sich an der Hauptverhandlung zu beteiligen, sodass keine Umstände ersichtlich sind, die es entsprechend §§ 472 Abs. 1 Satz 2 oder 473 Abs. 4 StPO unbillig erscheinen ließen, den Angeklagten mit den notwendigen Auslagen der Nebenklägerin im Berufungsverfahren zu belasten (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 27.03.1992 2 Ws 100/92 ; OLG Celle Beschl. v. 23.04.1999 3 Ws 120/99 NdsRpfl 1999, 325 f.).".
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