Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 Ws 102/23 (S) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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- rechtsportal.de
Nr. 4142 VV RVG nur bei Beschlagnahmen mit Einziehungsabsicht Bloße Beschlagnahme von Gegenständen zur bloßen Beweissicherung keine Einziehung Einziehung und verwandte Maßnahmen im Sinne von Nr. 4142 VV RVG nicht bei bloßen Beweissicherungen
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.10.2021 - 24 KLs 20/20
- OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 Ws 102/23 (S)
- LG Cottbus, 24.08.2023 - 24 KLs 20/20
- OLG Brandenburg, 21.03.2024 - 2 Ws 186/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08
Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.08.2023 - 2 Ws 102/23
Wie der Bezirksrevisor in der Rechtsmittelbegründung zutreffend ausgeführt hat, löst mithin nicht jede Beschlagnahme den Gebührentatbestand aus, sondern nur solche Beschlagnahmen, deren Ziel es ist, eine der genannten Rechtsfolgen zu ermöglichen und damit die Beseitigung des Gegenstandes (Vermögenswerts) herbeizuführen; bei der Beschlagnahme eines Gegenstands als Beweismittel entsteht die Gebühr hingegen nicht (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschl. v. 17. Februar 2009 - 2 Ws 378/08, BeckRS 2009, 8073;… BeckOK-RVG/v. Seltmann/Knaudt, Nr. 4142 Rdnr. 5 mwN.).
- OLG Brandenburg, 21.03.2024 - 2 Ws 186/23
Antrag des Verfahrensbevollmächtigten wegen einer Absetzung der Gebühr
Bei dieser Sachlage ist nicht anzunehmen, dass der Antragsteller wegen der beschlagnahmten Uhren mit Blick auf eine Einziehung oder damit verwandte Maßnahme tätig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. August 2023, Az.: 2 Ws 102/23 (S)). - KG, 23.01.2024 - 2 Ws 148/24
Nachteinschluss im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin
Ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2023 - 2 Ws 102/23 Vollz - mwN). - KG, 18.07.2024 - 2 Ws 81/24
Maßregelvollzug in Berlin: Versagung der Einbringung von alkoholhaltigem Parfum
Begründung">118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nachgebildet ist, müssen die den Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht anhand der Rechtsmittelbegründung und ohne Rückgriff auf die Akten oder andere Unterlagen feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren zu bejahen ist (st. Rspr. vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 2023 - 2 Ws 102/23 - und vom 5. Juli 2022 - 2 Ws 103/22 Vollz - jeweils mwN).
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