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Rechtsprechung
   KG, 04.04.1979 - 2 Ws 11/79 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1780
KG, 04.04.1979 - 2 Ws 11/79 Vollz (https://dejure.org/1979,1780)
KG, Entscheidung vom 04.04.1979 - 2 Ws 11/79 Vollz (https://dejure.org/1979,1780)
KG, Entscheidung vom 04. April 1979 - 2 Ws 11/79 Vollz (https://dejure.org/1979,1780)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den …

    Auszug aus KG, 04.04.1979 - 2 Ws 11/79
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 8. Januar 1979 - 2 Ws 329/78 VollzG -, der die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Urlaub aus der Haft nach § 13 StVollzG betraf, dargelegt, wie die Behörde in derartigen Fällen verfahren kann.
  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
    Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für Verlegungen innerhalb der Anstalt läßt vielmehr erkennen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßem Ermessen entscheiden soll (vgl. KG, Beschluß vom 4.4.1979 - 2 Ws 11/79 Vollz, vom 11.6.1982 - 2 Ws 98/82 Vollz und vom 16.6.1983 - 5 Ws 246/83 Vollz;… Calliess/Müller/Dietz, StVollzG , 3. Aufl., § 8 Rdn. 2) .

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. KG, Beschluß vom 4.4.1979 a.a.O.) ist die Unterbringung eines Gefangenen auf einer stark gesicherten Station, die in die Lebensverhältnisse des Gefangenen nicht nur vorrübergehend, sondern auf Dauer eingreift, nicht als Maßnahme nach § 88 StVollzG anzusehen.

  • KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97

    Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …

    a) Der Senat hat bereits durch Beschluß vom 4. April 1979 - 2 Ws 11/79 Vollz - und durch die Beschlüsse vom 19. August 1983 (NStZ 1984, 94 ) und 13. Februar 1986 (NStZ 1986, 479 ) entschieden, daß die Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben Anstalt weder eine Maßnahme nach § 85 StVollzG noch nach § 88 Abs. 2 Nr. 3 StVollzG ist und daß das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für diese Maßnahme nur besagt, daß der Gesetzgeber die Frage, in welchem Bereich der Anstalt ein Gefangener unterzubringen ist, dem pflichtgemäßen Ermessen des Anstaltsleiters überlassen hat.
  • KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83

    Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer

    Das Kammergericht hat bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Strafgefangener auf die Abschirmstation verlegt werden darf (vgl. Beschluß vom 4. April 1979 - 2 Ws 11/79 Vollz -).
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