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| OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vor Gewährung vollständiger Akteneinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 18.02.2019 - Qs 20/18
- OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19
Wird der Verteidigung Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 2 StPO verwehrt und ist das Beschwerdegericht nach § 147 Abs. 5 StPO hieran gebunden, so kann der sich hieraus ergebende Interessenkonflikt zwischen dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft nur dadurch aufgelöst werden, dass die Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der zunächst verweigerten Akteneinsicht aufgeschoben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16ff.;… Thüringer Oberlandesgericht, aaO. mw.N.). - OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10
Akteneinsicht der Verteidigung: Aussetzung der Beschwerdeentscheidung bis zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19
Darin liegt eine weitere, selbständige Entscheidung, die mit dem eigentlichen Rechtsmittelbegehren des Beschuldigten nicht übereinstimmt und insofern nicht denselben Verfahrensgegenstand betrifft (vgl. zu einer übereinstimmenden Fallkonstellation Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 Ws 680/10, BeckRS 2011, 7669).
- BVerfG, 29.04.2025 - 1 BvR 1368/24
Untätigkeit des Beschwerdegerichts nach Sicherstellung von Unterlagen (Recht auf …
Die Beschwerdeführerin hat hier aber weder vorgetragen, gegen den Beschluss vom 23. April 2024 und die daraus folgende Untätigkeit des Landgerichts eine Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt zu haben noch, dass eine solche nach § 304 StPO nicht statthaft gewesen wäre (siehe dazu OLG Naumburg…, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 Ws 680/10 -, juris, Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 Ws 112/19 - juris, Rn. 6;… Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Aufl. 2023, § 310 Rn. 3;… Kämpfer/Travers, in: Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2023, § 147 Rn. 60). - LG Bonn, 30.01.2023 - 63 Qs 6/23
Durchsuchung, Maßnahme gegen einen Dritten, Akteneinsicht, Bewschwerde
Wird der Verteidigung Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 2 StPO verwehrt und ist das Beschwerdegericht nach § 147 Abs. 5 StPO hieran gebunden, so kann der sich hieraus ergebende Interessenkonflikt zwischen dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft nur dadurch aufgelöst werden, dass die Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der zunächst verweigerten Akteneinsicht aufgeschoben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2019 - 2 Ws 112/19- BeckRS 2019, 13873; Wessing in BeckOK StPO, § 147 Rdn 8 mw.N.).
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